Müssen die Projekte/Angebote bereits im Antrag benannt und beschrieben werden?
Nein. Falls Sie es können, dann gerne. Beim lokalen Zukunftsplan handelt es sich um ein Handlungskonzept, in dem keine einzelnen konkreten Angebote ausgeführt werden müssen. Angebote können im Laufe des Projektjahres erarbeitet und umgesetzt werden – sofern sie vom Zukunftsausschuss beschlossen wurden. Bereits bestehende Angebote können ergänzt und fortgesetzt – allerdings nicht ersetzt werden.