Hier findet Ihr Antworten zu Fragen, die häufig gestellt werden. Unsere FAQ werden von uns regelmäßig aktualisiert und auch erweitert. Also schaut doch einfach öfter mal rein.
(Stand September 2023)
Euer Projektstart
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Eine Antragsstellung im Zukunftspaket war bis zum 15.09.2023 möglich. Unser Beratungsteam steht euch weiterhin für Fragen zum Zukunftspaket zur Verfügung. Ihr könnt sie entweder über das Kontaktformular auf der Homepage erreichen oder unter der kostenlosen Hotline (0800-6647766) dienstags und donnerstags zwischen 15.00-17.00 Uhr.
Die Beratung für junge Menschen
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Die Beratung für junge Menschen unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Umsetzung ihres eigenen Projekts. Sie hat beispielsweise bei der Findung der Projektidee oder eines Trägers geholfen, bei der Antragsstellung oder gibt weiterhinTipps zum Projektplan und der Projektumsetzung.
Jedes Jugendprojekt kann durch eine:n Berater:in von der Ideenfindung über die Durchführung des Projekts bis hin zum Abschluss beraten und begleitet werden.
Die Teilnahme an einem Erstberatungsgespräch mit einem:r Berater:in war verpflichtend. Weitere Unterstützungsangebote durch die Beratung für junge Menschen sind freiwillig.
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Die Jugendberatung richtet sich an junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre, die eine eigene Projektidee – von der Planung über die Durchführung bis zum Abschluss – selbst umsetzen möchten.
Auch Träger, die von jungen Menschen gegründet wurden und deren Mitglieder unter 26 Jahren sind, können sich mit ihrer Projektidee an die Beratung für junge Menschen wenden.
Zur Antragstellung
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Anträge konnten bis zum 15.09.2023 (Posteingang bei der gsub mbH) durchgehend gestellt werden. Die Projekte müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
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Nein, um einen Antrag im Zukunftspaket stellen zu können, braucht ihr einen antragsberechtigten Träger, der das für euch macht. Wenn ihr eine Idee habt, aber noch keinen Träger, meldet euch bei unserer Beratung und wir unterstützen euch dabei einen zu finden.
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Eine Antragsstellung im Zukunftspaket war bis zum 15.09.2023 (Posteingang bei der gsub mbH),mithilfe eines Trägers ausschließlich über eine Projektdatenbank (ProDaBa) möglich. Dies galt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Fördermittel, also so lange noch Gelder für die Umsetzung von Projekten da waren. Die Projekte müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
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Die Prüfung eines Antrags kann bis zu vier Wochen dauern. Beachtet, dass ihr auf den Bewilligungsbescheid für euer Projekt warten müsst. Euer Projekt darf vorher nicht starten, das heißt also ihr dürft noch keine Gegenstände kaufen oder vertragliche Verpflichtungen eingehen. In dieser Zeit könnt ihr euch aber trotzdem Gedanken zu eurem Projekt und den nächsten Schritten machen. Dafür könnt ihr in unsere Tipps zur Projektplanung (PDF-Dokument) reinschauen.
Zum Projektstart
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Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn euer Projekt eine Bewilligung erhalten hat (Zuwendungsbescheid). Es ist also z.B. nicht möglich, vorher schon Verträge abzuschließen und Ausgaben zu tätigen. In dieser Zeit könnt ihr euch aber trotzdem Gedanken zu eurem Projekt und den nächsten Schritten machen. Dafür könnt ihr in unsere Tipps zur Projektplanung (PDF-Dokument) reinschauen.
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Nach der Bewilligung eures Antrags kann euer Träger die Fördermittel über die ProDaBa anfordern. Wenn das Geld beim Träger eingegangen ist, muss es innerhalb von sechs Wochen ausgegeben werden. Geld, das nicht ausgegeben wurde, muss sofort zurückgezahlt werden. Es ist daher besser, wenn der Träger die Fördermittel nach Bedarf in mehreren Etappen anfordert. Die letzte Möglichkeit zur Mittelanforderung ist der 15. November 2023. Zu diesem Datum muss die Mittelanforderung spätestens bei der gsub mbH eingegangen sein. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, Mittel anzufordern.
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Achtet zusammen mit dem Träger von Anfang an darauf, dass ihr immer alle Originalbelege aufhebt, also z.B. Rechnungen, Teilnehmendenlisten, Beleglisten usw. Die Belege müssen fünf Jahre lang bei eurem Träger aufgehoben werden, da es sein kann, dass in diesem Zeitraum geprüft wird, wie genau die Fördermittel ausgegeben wurden.
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Um auf euer Projekt aufmerksam zu machen, erhaltet ihr ein Öffentlichkeitsarbeits-Kit, dort findet ihr Vorlagen und Logos. Wenn ihr Werbung für euer Projekt macht, muss sichtbar sein, dass es Teil des Zukunftspakets für Kultur, Bewegung und Gesundheit ist.
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Ab jetzt könnt ihr richtig loslegen. Führt am besten ein Projekttagebuch, in dem ihr eure Treffen und Aktivitäten vermerkt und wer, wann dabei war. Um den Überblick über eure Finanzen nicht zu verlieren, notiert ihr bestenfalls bereits bei der Umsetzung die tatsächlichen Ausgaben in einer Liste und gleicht diese regelmäßig mit den bewilligten Ausgaben im Finanzplan ab. Der antragstellende Träger kann eine solche Liste in der Datenbank im Modul Belegnachweis herunterladen und euch zur Vorbereitung seiner Abrechnung zur Verfügung stellen.
Zum Projekt
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Nein, das Projekt muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
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Nein, die Jugendgruppe und der antragstellende Träger führen das Projekt selbst durch.
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Nein, die bewilligten Fördermittel aus dem Zukunftspaket dürfen nicht für Projekte verwendet werden, die bereits laufen und schon von anderen Fördermittelgebenden gefördert werden.
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Mit den Fördermitellen für euer Projekt könnt ihr Sachen bezahlen, die ihr für die Umsetzung eures Projekts braucht. Das können z. B. Honorare für Workshopdurchführende sein, Ausgaben für Material wie Wandfarbe, für Verpflegung auf einer Veranstaltung oder Druckkosten für einen Flyer. Achtet bei der Erstellung eures Finanzplans darauf, dass alle Sachen, die ihr im Rahmen eures Projekts kaufen möchtet, auch dafür nötig sind, um das Ziel des Projekts zu erreichen. Beachtet dabei auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, also überprüft, ob sich die Ausgabe lohnt, um ein bestimmtes Ergebnis zu erhalten oder ob es vielleicht eine günstigere Alternative gibt und überlegt, ob ihr das Ziel auch auf andere Weise erreichen könnt.
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Die angeschafften Gegenstände ab 800 € (netto) werden dem Träger für die Projektnutzung überlassen, bleiben aber im Besitz des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Die Gegenstände könnte das BMFSFJ theoretisch nach Projektlaufzeit für sich beanspruchen oder zum Verkauf der Gegenstände auffordern. Ob das Ministerium auf diese Ansprüche verzichtet und die Gegenstände dann weiter genutzt werden können, wird zum Ende der Projektlaufzeit entschieden. Über angeschaffte Gegenstände (geringfügige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert von 800 € (netto) kann der Träger nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes frei verfügen.
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Ihr und euer Träger müssen die sogenannten Vergabegrenzen einhalten, das heißt, wenn ihr Gegenstände für über 1.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) anschafft, müsst ihr zusammen mit dem Träger mindestens 3 Angebote zum Vergleich einholen. Bei Vergaben über 25.000 Euro sind zusätzliche Regelungen einzuhalten, über die euer Träger Bescheid weiß. Anschließend muss der Träger einen Vergabevermerk erstellen, also diesen Prozess dokumentieren und begründen, warum ihr euch für welches Angebot entschieden habt.
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Das Projekt muss spätestens zum 31.12.2023 beendet sein.