Hier findet Ihr Antworten zu Fragen, die häufig gestellt werden. Unsere FAQ werden von uns regelmäßig aktualisiert und auch erweitert. Also schaut doch einfach öfter mal rein.
(Stand Februar 2023)
Eure Projektideen
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Im Zukunftspaket haben junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre die Möglichkeit, ihre eigene neue Projektidee umzusetzen. Dabei führen sie ihr Projekt von der Planung bis zum Abschluss selbst durch. Mit ihren Projekten verändern die Jugendgruppen etwas für sich und andere junge Menschen und geben ihnen die Chance selbst mitzumachen.
Unterstützung erhalten sie dabei von einem Träger, der für sie den Antrag stellt und darauf achtet, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden. -
Auch Träger, die von jungen Menschen gegründet wurden und deren Mitglieder unter 26 Jahren sind, können sich mit ihrer Projektidee an die Jugendberatung wenden.
Euer Projektstart
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Unser Beratungsteam berät euch gern. Ihr könnt sie entweder über das Kontaktformular auf der Homepage (https://www.das-zukunftspaket.de/fuer-kinder-und-jugendliche/) erreichen oder unter der kostenlosen Hotline (0800-6647766) täglich von Montag bis Freitag zwischen 15.00-17.00 Uhr.
Die Jugendberatung
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Die Jugendberatung unterstützt junge Menschen bei der Umsetzung ihres eigenen Projekts. Sie hilft beispielsweise bei der Findung eurer Projektidee oder eines Trägers, der Antragsstellung oder gibt Tipps zum Projektplan.
Jedes Jugendprojekt kann durch eine:n Berater:in von der Ideenfindung über die Durchführung des Projekts bis hin zum Abschluss beraten und begleitet werden.
Die Teilnahme an einem Erstberatungsgespräch mit einem:r Berater:in ist verpflichtend. Weitere Unterstützungsangebote durch die Jugendberatung sind freiwillig.
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Die Jugendberatung richtet sich an junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre, die eine eigene Projektidee – von der Planung über die Durchführung bis zum Abschluss – selbst umsetzen möchten.
Auch Träger, die von jungen Menschen gegründet wurden und deren Mitglieder unter 26 Jahren sind, können sich mit ihrer Projektidee an die Jugendberatung wenden. -
Ja, eine Erstberatung zu eurer Projektidee ist unbedingt erforderlich. Erst nach dieser Beratung erhaltet ihr den für die Antragstellung notwendigen Antrag für junge Menschen als Formular.
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Nein, wir möchten die Interessen von Jugendlichen stärken und sie ermutigen, selbst aktiv zu werden. Wir sind überzeugt, dass junge Menschen für ihre Ideen einstehen können und möchten sie daher direkt beraten. Es sollte eher die Ausnahme sein, dass der Träger unterstützend dabei ist.
Als Träger, der ein Jugendbeteiligungsprojekt umsetzen möchte, können Sie die Informations- und Beratungsangebote für Träger https://www.das-zukunftspaket.de/fuer-traeger/ nutzen.
Zur Antragstellung
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Ein Antrag kann sofort nach der Erstberatung gestellt werden. Anträge können bis zum 15.09.2023 durchgehend gestellt werden, es gibt keine Antragsfristen. Dies gilt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Fördermittel.
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Nein, für die Antragstellung braucht ihr einen Träger.
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Eine Antragstellung ist bis zum 15.09.2023 möglich, die Projekte müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Dies gilt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Fördermittel.
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Die Prüfung eines Antrags kann bis zu vier Wochen dauern. Beachtet, dass ihr auf den Bewilligungsbescheid für euer Projekt warten müsst. Euer Projekt darf vorher nicht starten.
Träger Jugendprojekte
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Antragsberechtigt sind Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Das heißt zum Beispiel Vereine, die gemeinnützig sind oder Schulen in Form des Schulträgers.
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Um Fördermittel zu erhalten, benötigen die Jugendprojekte einen Träger, der für sie den Förderantrag stellt. Unsere Jugendberater:innen unterstützen euch ggf. bei der Suche nach einem passenden Träger. Der Träger achtet darauf, dass die Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden und ermöglicht beispielsweise, dass die Jugendgruppe eigenständig über das Budget verfügen kann. Die inhaltliche Ausarbeitung des Jugendprojektes liegt in den Händen der jungen Menschen, die die Projektidee einbringen.
Im besten Fall findet sich ein Träger, der selbst von einer Jugendgruppe geleitet wird (z. B. ein junger Verein oder ein selbstverwaltetes Jugendhaus). -
Ja, es gibt eine einheitliche Verwaltungspauschale in Höhe von 7% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Zum Projektstart
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Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn euer Projekt eine Bewilligung erhalten hat (Zuwendungsbescheid). Es ist also z.B. nicht möglich, vorher schon Verträge abzuschließen und Ausgaben zu tätigen.
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Nach der Bewilligung eures Antrags kann euer Träger die Fördermittel über die ProDaBa anfordern. Wenn das Geld beim Träger eingegangen ist, muss es innerhalb von sechs Wochen ausgegeben werden. Geld, das nicht ausgegeben wurde, muss sofort zurückgezahlt werden. Es ist daher besser, wenn der Träger die Fördermittel nach Bedarf in mehreren Etappen anfordert.
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Achtet zusammen mit dem Träger von Anfang an darauf, dass ihr immer alle Originalbelege aufhebt, also z.B. Rechnungen, Teilnehmendenlisten, Beleglisten usw. Die Belege müssen fünf Jahre lang bei eurem Träger aufgehoben werden, da es sein kann, dass in diesem Zeitraum geprüft wird, wie genau die Fördermittel ausgegeben wurden.
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Um auf euer Projekt aufmerksam zu machen, erhaltet ihr ein Öffentlichkeitsarbeits-Kit, dort findet ihr Vorlagen und Logos. Wenn ihr Werbung für euer Projekt macht, muss sichtbar sein, dass es Teil des Zukunftspakets für Kultur, Bewegung und Gesundheit ist.
Zum Projekt
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Ja, Projekte können auch an der Schule stattfinden. Sie dürfen aber nicht Teil des Unterrichts sein oder statt Unterricht stattfinden. Das gilt auch, wenn der Unterrichtsstoff Teil eures Projekts ist. Klassenfahrten und Wander- oder Projekttage können auch keine Jugendprojekte sein.
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Nein, das Projekt muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
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Ja, es können mehrere Projekte beantragt werden. Pro Projekt ist aber ein eigener Antrag notwendig. Ein einzelnes Projekt kann jedoch auch aus mehreren Maßnahmen/Meilensteinen bestehen.
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Ja, eine eigene Projektidee können alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 26 Jahre, die aktuell in Deutschland leben, umsetzen.
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Nein, die Jugendgruppe und der antragstellende Träger führen das Projekt selbst durch.
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Nein, die bewilligten Fördermittel aus dem Zukunftspaket dürfen nicht für Projekte verwendet werden, die bereits laufen und schon von anderen Fördermittelgebenden gefördert werden.
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Mit den Fördermitteln für euer Projekt könnt ihr Sachen bezahlen, die ihr für die Umsetzung eures Projekts braucht. Das können z. B. Honorare für Workshopdurchführende sein, Ausgaben für Material wie Wandfarbe, für Verpflegung auf einer Veranstaltung oder Druckkosten für einen Flyer. Achtet bei der Erstellung eures Finanzplans darauf, dass alle Sachen, die ihr im Rahmen eures Projekts kaufen möchtet, auch dafür nötig sind, um das Ziel des Projekts zu erreichen. Beachtet dabei auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und überlegt, ob ihr das Ziel auch auf andere Weise erreichen könnt
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Ja, eure Eltern können euch unterstützen. Wichtig ist, dass eure Jugendgruppe das Projekt selbst durchführt.
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Das Projekt muss spätestens zum 31.12.2023 beendet sein.