Hier findet Ihr Antworten zu Fragen, die häufig gestellt werden. Die FAQ werden von uns regelmäßig aktualisiert und erweitert. Also schaut doch einfach öfter mal rein.
(Stand: Juni 2024)
Eure Projektideen
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Im Zukunftspaket haben junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre die Möglichkeit, ihre eigene neue Projektidee umzusetzen. Dabei führen sie ihr Projekt von der Planung bis zum Abschluss selbst durch. Mit ihren Projekten verändern die Jugendgruppen etwas für sich und andere junge Menschen und geben ihnen die Chance selbst mitzumachen.
Unterstützung erhalten sie dabei von einem Träger, der sie von Anfang an unterstützt. Gemeinsam erarbeiten beide einen Steckbrief, der später vom Träger ins Antragsportal überführt wird. Der Träger achtet darauf, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden.
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Junge Menschen haben ein Recht auf Beteiligung. Dieses Recht soll gestärkt werden. Das Zukunftspaket fördert daher Projekte, in denen Kinder und Jugendliche ihre eigenen Ideen umsetzen können.
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Auch Träger, die von jungen Menschen gegründet wurden und deren Mitglieder unter 26 Jahren sind, können mit ihrer Projektidee in die digitale Sprechstunde kommen und an der Beratung für Projektgruppen teilnehmen.
Die digitale Sprechstunde für junge Menschen
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In der digitalen Sprechstunde erklären Berater:innen euch und anderen Gruppen, wie und wofür ihr Geld beantragen könnt. Und ihr könnt eure Fragen stellen. Am Ende bekommt Ihr einen Projekt-Steckbrief, in dem ihr eure Projektidee aufschreiben könnt.
Wir bieten keine digitalen Sprechstunden mehr an.
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Ja, die Teilnahme an einer digitalen Sprechstunde ist unbedingt erforderlich, da ihr hier alles Wichtige über die weitere Vorgehensweise erfahrt. Erst nach der Teilnahme erhaltet ihr den Projekt-Steckbrief, den ihr gemeinsam mit eurem Träger erarbeiten könnt und der für eine spätere verpflichtende Beratung und die Antragstellung zwingend notwendig ist.
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Nein, wir möchten eure Interessen stärken und euch ermutigen, selbst aktiv zu werden. Wir sind überzeugt, dass ihr für eure Ideen einstehen könnt und möchten daher direkt mit euch sprechen. Es sollte eher die Ausnahme sein, dass ein Träger unterstützend dabei ist.
Die Beratung für Projektgruppen
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Wenn ihr euren Projektsteckbrief fertig ausgefüllt habt, macht ihr einen Termin mit der Beratung für Projektgruppen des Zukunftspakets. In dem Termin sprecht ihr mit den Berater:innen durch, was ihr vorhabt und wobei ihr vielleicht Unterstützung braucht. Die Berater:innen erklären euch auch, wo und wie genau ihr den Antrag einreichen könnt und an welchen Stellen ihr den Antrag gemeinsam mit eurem Träger ausfüllen müsst.
Zum aktuellen Zeitpunkt bieten wir keine weiteren Beratungen an.
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In der Beratung schauen wir gemeinsam auf eure Projektidee. Wir haben sogenannte Projektauswahl- und Qualitätskriterien im Zukunftspaket. Anhand dieser Kriterien können die Berater:innen überprüfen, ob eure Projektidee gut ins Zukunftspaket passt. Die Beratung übernehmen die Berater:innen der DKJS. Für die Anträge, die euer Träger dann einreicht, ist die Servicestelle zuständig.
In der Beratung wird geklärt, ob es sich um ein Kinder-/Jugendprojekt handelt und ob die Projektidee grundsätzlich den Projektauswahl- und Qualitätskriterien des Zukunftspakets entspricht. Die Beratung der „Projektidee“ (DKJS) und die Antragstellung (Servicestelle) sind klar abgegrenzte Vorgänge. So kann unabhängig vom Beratungsergebnis jede „Jugendprojektgruppe“ gemeinsam mit einem Träger einen Antrag stellen.
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Der Projekt-Steckbrief wird euch per Mail zugesendet, nachdem ihr an der digitalen Sprechstunde teilgenommen habt.
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Falls ihr Fragen habt oder ihr bei der Planung nicht weiterkommt, füllt den Steckbrief so weit aus, wie ihr könnt und vereinbart dann einen Beratungstermin dazu. Eurer Träger kann euch dabei auch unterstützen, wenn ihr wollt. Auch die Beratung für Projektgruppen kann euch helfen, wenn ihr nicht weiterkommt, und euch gute Tipps geben.
Zum aktuellen Zeitpunkt bieten wir keine weiteren Beratungen an.
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Die Beratung für Projektgruppen richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre, die eine eigene Projektidee – von der Planung über die Durchführung bis zum Abschluss – selbst umsetzen möchten.
Auch Träger, die von jungen Menschen gegründet wurden und deren Mitglieder unter 27 Jahren sind, können mit ihrer Projektidee in die digitale Sprechstunde kommen und an der Beratung für Projektgruppen teilnehmen.
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Ja, die Beratung ist verpflichtend erforderlich. Am Ende der Beratung erhaltet ihr eine ID, die für die Antragstellung notwendig ist.
Zum aktuellen Zeitpunkt bieten wir keine weiteren Beratungen an.
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Nein, wir möchten eure Interessen stärken und euch ermutigen, selbst aktiv zu werden. Wir sind überzeugt, dass ihr für eure Ideen einstehen könnt und möchten daher direkt mit euch sprechen. Es sollte eher die Ausnahme sein, dass ein Träger unterstützend dabei ist.
Antragstellung
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Ein Antrag kann nach der verpflichtenden Beratung durch eine:n Berater:in für junge Menschen der DKJS gestellt werden. In der Beratung erhaltet ihr eine ID, die ihr für die Antragstellung braucht. Die Anträge werden nach dem Datum ihres Eingangs geprüft und bei Vorliegen einer ausreichenden Antragsqualität bewilligt. Die Antragsphase startet am 22. Februar 2024. Pro Bundesland stehen bestimmte Kontingente zur Verfügung. Das heißt, dass förderfähige Anträge in der Reihenfolge des Posteingangs bewilligt werden, bis das jeweilige Kontingent ausgeschöpft ist.
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Nein. Um einen Antrag im Zukunftspaket stellen zu können, braucht ihr einen antragsberechtigten Träger, der das für euch macht. Wenn ihr eine Idee habt, aber noch keinen Träger, meldet euch bei unserer Beratung. Wir unterstützen euch dabei, einen Träger zu finden.
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Die Antragstellung durch einen Träger ist ausschließlich über eine Projektdatenbank (ProDaBa) möglich. Hierfür muss sich der Träger zunächst registrieren bzw. sich für das Programm freischalten lassen. Anschließend kann er euren Antrag in das Formular übertragen und den Antrag ganz offiziell einreichen. Falls ihr noch mehr Hinweise dazu haben möchtet, schaut in die FAQs für Träger oder wendet euch an die Servicestelle Das Zukunftspaket (info@zukunftspaket.org). Ausführliche Informationen zur Antragstellung erhalten die Träger in den FAQ für Träger.
Eine Handlungsanleitung für das Ausfüllen des Antrags wird mit Beginn des Antragsverfahrens auf unserer Materialseite zur Verfügung gestellt. In der Handlungsanleitung sind darüber hinaus die Kontaktdaten der Servicestelle für die Beratung zum Antragsverfahren enthalten.
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Eine Antragstellung ist möglich, bis die zur Verfügung gestellten Fördermittel ausgeschöpft sind, spätestens jedoch bis Ende Herbst 2024 (online sowie ausgedruckt und unterschrieben, Posteingang bei der gsub mbH). Die Projekte müssen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Träger Kinder- und Jugendprojekte
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Antragsberechtigt sind Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Das heißt zum Beispiel Vereine, die gemeinnützig sind oder Schulen in Form des Schulträgers.
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Träger, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten oder getreten sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Um Fördermittel zu erhalten, benötigt ihr einen Träger, der für euch den Förderantrag stellt. Unsere Berater:innen unterstützen euch gegebenenfalls bei der Suche nach einem passenden Träger. Der Träger achtet darauf, dass die Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden. Die inhaltliche Ausarbeitung des Projektes liegt in den Händen der jungen Menschen, die die Projektidee einbringen.
Im besten Fall findet sich ein Träger, der selbst von einer Jugendgruppe geleitet wird (z. B. ein junger Verein oder ein selbstverwaltetes Jugendhaus).
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Ja, es gibt eine einheitliche Verwaltungspauschale in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
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Mit der Verwaltungskostenpauschale kann der Träger Büro- und Verwaltungsausgaben bezahlen. Das sind zum Beispiel Dinge wie Telefonkosten, Porto, Büromaterial oder anteilige Raumkosten.
Projektstart
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Wenn ihr ein eigenes Projekt planen und umsetzen wollt, müsst ihr auf Folgendes achten:
- Bildet ein Projektteam mit mindestens drei jungen Menschen: Sucht euch Mitstreiter:innen und begeistert andere für eure Projektidee. So könnt ihr einzelne Aufgaben gut verteilen und unterschiedliche Fähigkeiten nutzen. Das Projekt reagiert auf einen Bedarf, den Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt identifiziert haben und stößt Veränderungen an: Damit ist gemeint, dass es in eurem Projekt um ein Thema geht, von dem ihr wisst, dass es viele Kinder und Jugendliche in eurer Umgebung beschäftigt.
- Euer Projekt ist sozialraumorientiert: Gemeint ist damit, dass ihr dort, wo ihr wohnt, aktiv werdet. Ihr gestaltet mit eurem Projekt etwas, was ihr in eurem Umfeld oder in eurer Community gerne verändern würdet. Auch andere junge Menschen haben etwas davon.
- Eurem Projekt liegt eine ausreichend nachvollziehbare und plausible Konzeption zugrunde: Gemeint ist damit, dass euer Projekt realistisch geplant ist. Das, was ihr tun wollt, und das Geld, das ihr dafür beantragt, passen zusammen. Euer Projektziel ist verständlich und passt zum Zukunftspaket. Und ihr erklärt im Antrag gut, welche einzelnen Schritte und Aufgaben für euer Projekt wichtig sind, um ans Ziel zu kommen.
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Eine Community sind Menschen, die sich aufgrund einer Eigenschaft oder eines geteilten Interesses zusammengehörig fühlen.
Im Zukunftspaket bedeutet das, dass sich euer Projekt nicht nur an andere Kinder und Jugendliche bei euch vor Ort richten kann. Ihr könnt auch ein Projekt machen, bei dem z. B. andere junge Menschen angesprochen werden, die so wie ihr auch Breakdance lieben, die auch in Schüler:innenvertretungen organisiert sind oder die aufgrund einer Eigenschaft Diskriminierungserfahrungen machen.
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Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn euer Projekt eine Bewilligung erhalten hat (Zuwendungsbescheid). Es ist also z. B. nicht möglich, vorher schon Verträge abzuschließen und Ausgaben zu tätigen. In dieser Zeit könnt ihr euch aber trotzdem Gedanken zu eurem Projekt und zu den nächsten Schritten machen.
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Nach der Bewilligung eures Antrags kann euer Träger die Fördermittel über die ProDaBa anfordern. Wenn das Geld beim Träger eingegangen ist, muss es innerhalb von sechs Wochen ausgegeben werden. Geld, das nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang für das Projekt ausgegeben wurde, muss zurückgezahlt und erneut angefordert werden, wenn die Mittel zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden sollen. Es ist daher besser, wenn der Träger die Fördermittel nach Bedarf in mehreren Etappen anfordert.
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Achtet zusammen mit dem Träger von Anfang an darauf, dass ihr immer alle Originalbelege aufhebt, also z. B. Rechnungen, Teilnehmendenlisten, Beleglisten usw. Die Belege muss euer Träger fünf Jahre lang aufheben, weil es sein kann, dass in diesem Zeitraum geprüft wird, wie genau die Fördermittel ausgegeben wurden.
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Um auf euer Projekt aufmerksam zu machen, erhält euer Träger ein Öffentlichkeitsarbeits-Kit, dort findet ihr Vorlagen und Logos. Wenn ihr Werbung für euer Projekt macht, muss sichtbar sein, dass es Teil des Zukunftspakets für Kultur, Bewegung und Gesundheit ist. Dazu setzt ihr das Logo des Zukunftspakets gut sichtbar auf das Dokument, das ihr veröffentlichen wollt, z. B. auf euren Flyer. Rechts daneben platziert ihr das Förderwording. Mit dem Förderwording sind folgende Sätze gemeint:
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
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Ab jetzt könnt ihr richtig loslegen. Führt am besten ein Projekttagebuch, in dem ihr eure Treffen und Aktivitäten vermerkt und wer wann dabei war. Um den Überblick über eure Finanzen nicht zu verlieren, notiert ihr (bestenfalls schon bei der Umsetzung) die tatsächlichen Ausgaben in einer Liste und gleicht sie regelmäßig mit den bewilligten Ausgaben im Finanzplan ab. Der antragstellende Träger kann eine solche Liste in der Datenbank im Modul Belegnachweis herunterladen und euch zur Vorbereitung seiner Abrechnung zur Verfügung stellen.
Projekt
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Ja, auch an der Schule können Projekte stattfinden. Sie dürfen aber nicht Teil des Unterrichts sein oder statt Unterricht stattfinden. Das gilt auch, wenn der Unterrichtsstoff Teil eures Projekts ist. Klassenfahrten können auch keine Projekte sein.
Für Projekttage gilt: Ist es ein Projekt, das sowieso in der Projektwoche geplant ist und stattfinden würde, so ist es nicht förderfähig. Ist es ein Projekt, das zusätzlich in der Projektwoche stattfindet und ohne die Förderung durch das Zukunftspakets nicht stattfinden würde, so ist es grundsätzlich förderfähig.
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Nein, das Projekt muss bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
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Ja, es können mehrere Projekte beantragt werden. Pro Projekt ist aber ein eigener Antrag notwendig (und jeweils ein Projektsteckbrief und eine Beratung). Ein einzelnes Projekt kann jedoch auch aus mehreren Maßnahmen oder Meilensteinen bestehen.
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Ja. Eine eigene Projektidee können alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 26 Jahre, die aktuell in Deutschland leben, umsetzen.
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Nein, eure Projektgruppe und der antragstellende Träger müssen das Projekt selbst durchführen.
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Nein, die bewilligten Fördermittel aus dem Zukunftspaket dürfen nicht für Projekte verwendet werden, die bereits laufen und die schon anderweitig gefördert werden.
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Mit den Fördermitteln für euer Projekt könnt ihr Sachen bezahlen, die ihr für die Umsetzung eures Projekts braucht. Das können z. B. Honorare für Workshops sein, Ausgaben für Material (z. B. Wandfarbe), Verpflegung auf einer Veranstaltung oder Druckkosten für einen Flyer. Achtet bei der Erstellung eures Finanzplans darauf, dass alle Sachen, die ihr im Rahmen eures Projekts kaufen möchtet, auch nötig sind, um das Ziel des Projekts zu erreichen. Beachtet dabei auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit: Überprüft, ob sich die Ausgabe lohnt, um ein bestimmtes Ergebnis zu erhalten. Vielleicht gibt es eine günstigere Alternative? Überlegt, ob ihr euer Ziel auch auf andere Weise erreichen könnt.
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Ja. Ihr könnt Ausgaben für Personal, Honorare und Aufwandsentschädigungen einplanen, wenn das für euer Projekt notwendig ist (z. B. einen DJ für eurer Festival, jemand, der in einem Workshop zeigt, wie etwas geht oder eine erwachsene Person, die euch bei einem Ausflug begleitet, weil ihr noch sehr jung seid).
Wichtig ist aber, dass ihr die Hauptakteur:innen seid und die Erwachsenen euch nur begleiten. Es muss deutlich werden, warum die Erwachsenen euch begleiten müssen. Sämtliche Leistungen sind mindestens nach Mindestlohn zu vergüten.
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Im Zukunftspaket müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden. Wenn ihr mehr als 30.000 Euro braucht, könnt ihr z. B. bei eurer Kommune, anderen Stiftungen oder Landesfördermitteln Anträge stellen. Wichtig ist, dass euer Projekt in der öffentlichen Darstellung eindeutig als Angebot des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ zu erkennen ist.
Achtung: Als zusätzliche Geldquellen kommen nicht infrage:
- Teilnahmebeiträge oder Eintrittsgelder, weil die Teilnahme für alle kostenfrei sein soll.
- Geld aus anderen Bundesprogrammen wie z. B. „Demokratie leben!“
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Nein, alle Angebote, die im Rahmen des Zukunftspakets entstehen, sollen für die Teilnehmer:innen kostenfrei sein. Daher könnt ihr keine Teilnahmebeiträge erheben, egal in welcher Höhe.
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Spenden gelten als Einnahmen, wenn sie projektbezogen sind. Euer Träger muss die Einnahmen bei der Antragstellung mit angeben.
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Der Träger, der mit euch den Antrag gestellt hat, muss nach Projektende einen Verwendungsnachweis einreichen. Darin rechnet er alle Kosten ab, die in eurem Projekt entstanden sind. Falls ihr nicht das Geld ausgegeben hat, muss es einfach wieder zurückgezahlt werden.
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Angeschaffte Gegenstände ab 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) werden dem Träger für die Projektnutzung überlassen, bleiben aber im Besitz des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ). Die Gegenstände könnte das BMFSFJ theoretisch nach Projektlaufzeit für sich beanspruchen oder zum Verkauf der Gegenstände auffordern. Ob das Ministerium auf diese Ansprüche verzichtet und die Gegenstände dann weiter genutzt werden können, wird zum Ende der Projektlaufzeit entschieden. Über angeschaffte Gegenstände (geringfügige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert von 800 Euro kann der Träger nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes frei verfügen.
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Ihr und euer Träger müssen die sogenannten Vergabegrenzen einhalten. Das heißt, wenn ihr Gegenstände anschafft oder Aufträge erteilt, deren Wert über 1.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) liegt, müsst ihr zusammen mit dem Träger mindestens drei Angebote zum Vergleich einholen. Bei Aufträgen über 25.000 Euro sind zusätzliche Regelungen einzuhalten, über die euer Träger Bescheid weiß. Anschließend muss der Träger einen Vergabevermerk erstellen, also den Prozess dokumentieren und begründen, warum ihr euch für welches Angebot entschieden habt.
Hebt Kassenbons, Quittungen und Rechnungen immer auf und gebt sie eurem Träger. Der Träger muss diese Belege aufbewahren. Sie sind wichtig, um eure Projektausgaben nachzuweisen.
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Ihr dürft etwas selber bauen – allerdings nur das, was ihr wirklich weitestgehend selbst machen könnt. Ihr dürft z. B. streichen, einen Garten anlegen, Möbel aus Palettenholz bauen oder euch Beton liefern lassen, um den neuen Basketballkorb in der Erde zu verankern. Wenn ihr dafür Unterstützung braucht, könnt ihr Erwachsene bitten, euch dabei zu helfen. Ihr dürft also Honorare und Aufwandsentschädigungen zahlen oder kleinere Aufträge vergeben.
Was nicht geht: Ihr beauftragt eine Firma, die euch beispielsweise ein Klettergerüst liefert und durch Fachpersonal montieren und verankern lässt. Denn da schaut ihr nur zu. Uns ist wichtig, dass ihr eure Idee selbst umsetzen könnt. Wenn ihr euch unsicher seid, meldet euch bei der finanztechnischen Beratung und schildert euer Vorhaben. Den Kontakt findet ihr hier.
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Reine Freizeitfahrten sind nicht möglich, das Ziel der Beteiligung junger Menschen muss im Mittelpunkt stehen. Wenn Ausgaben für Reisen ins Ausland beantragt werden, muss erkennbar sein, weshalb diese zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind. Es erfolgt eine Überprüfung zur Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit. Reisen in das außereuropäische Ausland sind grundsätzlich ausgeschlossen.
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Ja, eure Eltern können euch unterstützen. Wichtig ist, dass eure Projektgruppe das Projekt selbst durchführt.
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Das Projekt muss spätestens zum 31.12.2024 beendet sein.
Kontakt und weitere Infos
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Schaut gern auf unsere Website unter www.das-zukunftspaket.de/fuer-kinder-und-jugendliche/.
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Die Servicestelle Das Zukunftspaket ist mit der Koordinierung, der administrativen Umsetzung und dem Monitoring des Bundesprogramms beauftragt und bietet den beteiligten Vorhaben fachlich-inhaltliche und finanztechnische Beratung und Begleitung im Programmverlauf.
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Per E-Mail
Telefonisch
Fachlich-inhaltliche Beratung durch die Stiftung SPI: 030 - 390 634 830
Finanztechnische Beratung und Datenbank ProDaBa durch die gsub: 030 – 284 09 200
Technischer ProDaBa-Support: 030 – 544 533 731
Servicezeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 9 bis 12 Uhr
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