Kinder und Jugendliche sind Expert:innen für ihre eigene Situation und ihre eigenen Bedürfnisse. Sie wissen, was sie brauchen und welche Angebote sie vor Ort haben möchten.
Es kommt darauf an, ihnen zuzuhören und sie gestalten zu lassen. Das Zukunftspaket möchte Kinder und Jugendliche stärken – mit Projekten, die es ihnen ermöglichen, ihre Ideen aktiv umzusetzen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist vom Bundesprogramm Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit überzeugt und möchte es fortsetzen. Ob und in welchem Umfang dies 2025 geschehen kann, ist derzeit jedoch noch unklar.
Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen Raum für Teilhabe und Engagement. Das Zukunftspaket lädt sie ein, mit ihren Ideen und ihrer Motivation ihr Umfeld aktiv zu gestalten und zu verändern.
Ziel des Programms ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten und Demokratiekompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Junge Menschen können eigene Projektideen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit umsetzen. Dabei entwickeln sie neue Interessen sowie neue Formen der Freizeitgestaltung und erleben, dass ihre Meinung zählt.
Das Zukunftspaket richtet sich an alle Kinder und Jugendliche, die selbst Projektideen entwickeln und mit Unterstützung eines lokalen Trägers umsetzen wollen.
Wir laden junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr ein, beim Zukunftspaket mitzumachen.
Kinder und Jugendliche können sich ab dem 15. Februar 2024 zum Zukunftspaket beraten lassen und ihre Projektanträge vorbereiten. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die jungen Menschen an der digitalen Sprechstunde sowie an mindestens einem virtuellen Beratungsgespräch teilnehmen.
Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir keine digitalen Sprechstunden und keine Beratungstermine für junge Menschen mehr an.
Die Laufzeit des Zukunftspakets endet am 31. Dezember 2024.
Die Antragstellung durch die antragsberechtigten Träger erfolgt in einem einstufigen Antragsverfahren nach dem „Windhundprinzip“ mit zwei Antragsphasen.
Am 22. Februar 2024 startete die erste Antragsphase, für die 70 Prozent der Gesamtmittel zur Verfügung gestellt wurden. Um eine angemessene Verteilung der bewilligten Projekte im Bundesgebiet zu gewährleisten, gab es in der ersten Antragsphase Länderkontingente. Förderfähige Anträge wurden in der Reihenfolge des postalischen Antragseingangs bewilligt, bis das pro Bundesland zur Verfügung stehende Kontingent ausgeschöpft war. Die Länderkontingente wurden auf Grundlage der länderspezifischen Bevölkerungsanteile von unter 27-Jährigen an allen in Deutschland lebenden jungen Menschen unter 27 Jahren errechnet. War eines der Länderkontingente erschöpft, mussten Anträge, die in der ersten Antragsphase für das betreffende Bundesland eingingen, entsprechend abgelehnt werden.
Am 15. April 2024 beginnt die zweite Antragsphase, in der die Länderkontingentierung aufgehoben ist. Alle Anträge, die in der ersten Antragsphase aufgrund eines ausgeschöpften Länderkontingents abgelehnt wurden, können in der zweiten Antragsphase erneut beantragt werden.
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).