Hier finden Sie Antworten zu Fragen, die häufig gestellt werden. Unsere FAQ werden von uns regelmäßig aktualisiert und erweitert. Ergänzend dazu können Sie auch gerne einen Blick in die FAQ für Kinder und Jugendliche werfen. (Stand: Februar 2024)
Kategorien
- Fragen zum Antragsverfahren
- Fragen zur digitalen Sprechstunde
- Fragen zur Beratung für junge Menschen
- Fragen zur Antragsberechtigung
- Inhaltliche Fragen zur Antragstellung
- Fragen rund um Schule
- Finanz- und zuwendungsrechtliche Fragen
- Fragen zur Förderfähigkeit
- Fragen zu Ausgaben
- Fragen zu Baumaßnahmen und Investitionen
- Fragen zur Projektverwaltung
- Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit
- Kontakt und weitere Informationen
Fragen zum Antragsverfahren
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Das Antragsverfahren startet am 22. Februar 2024. Eine Antragstellung ist bis zur Ausschöpfung des Gesamtförderbudgets möglich.
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Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal ProDaBa (Projektdatenbank). Sofern Ihre Organisation noch nicht in der ProDaBa registriert ist, nehmen Sie bitte die Registrierung gemäß dieser Anleitung (PDF-Dokument)vor.
Sofern Ihre Organisation (aufgrund der Beteiligung an anderen Förderprogrammen) bereits in der ProDaBa registriert ist, nehmen Sie bitte keine erneute Registrierung vor, sondern wenden Sie sich mit der Bitte um Freischaltung für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ per E-Mail an info@zukunftspaket.org.
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Die Antragstellung erfolgt in elektronischer Form in der Projektdatenbank ProDaBa im sogenannten „Windhundverfahren“. Das bedeutet, dass die Prüfung und Bewilligung der Anträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres postalischen Eingangs erfolgt. Es gibt zwei Antragsphasen. Die erste Antragsphase endet entweder mit der Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel oder mit dem Start der zweiten Antragsphase. Die zweite Antragphase endet frühestens mit Verausgabung aller zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Projekts zu stellen. Eine Förderung bereits begonnener Vorhaben ist nicht möglich. Mit der Bewilligung werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2024.
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Die erste Antragsphase startet am 22. Februar 2024. Hierfür werden 70 Prozent der Gesamtmittel zur Verfügung gestellt. Die erste Antragsphase ist zusätzlich durch einen „Länderverteilungsschlüssel“ eingehegt, d. h. förderfähige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Posteingangs bewilligt, bis das pro Bundesland zur Verfügung stehende Kontingent ausgeschöpft ist. Die Länderkontingente werden auf Grundlage der länderspezifischen Bevölkerungsanteile von unter 27-Jährigen an allen in Deutschland lebenden jungen Menschen unter 27 Jahren errechnet. Ist eines der Länderkontingente erschöpft, werden Anträge, die in der ersten Antragsphase für das betreffende Bundesland eingehen, entsprechend abgelehnt – mit dem Hinweis, dass die Ablehnung aus dem erschöpften Länderkontingent resultiert. In der zweiten Antragsphase ist die Länderkontingentierung aufgehoben und es besteht die erneute Förderchance – der Antrag kann erneut eingereicht werden. Die Höhe des jeweiligen Kontingents pro Bundesland finden Sie hier (PDF-Dokument). Die erste Antragsphase endet ggf. mit der Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel.
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Am 15. April 2024 startet die zweite Antragsphase, in der die Länderkontingentierung aufgehoben ist. Förderfähige Anträge werden bundeslandunabhängig chronologisch nach Antragseingang bis zur Ausschöpfung des Gesamtkontingents bewilligt.
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Die Bewertung der Anträge erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Nach dem Einreichen des Antrags in der ProDaBa erfolgt eine unabhängige inhaltliche Prüfung des Vorhabens durch die Servicestelle Das Zukunftspaket. „Windhundverfahren“ bedeutet: Die Anträge werden nach dem Datum ihres Posteingangs geprüft und bewilligt, sofern die fachliche und zuwendungsrechtliche Förderfähigkeit vorliegt. Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, stoppt das Antragsverfahren und es können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden. Das bedeutet, dass der Faktor „Zeit“ in der Bewertung eine wichtige Rolle spielt. Eine zügige Antragstellung ist also von Vorteil.
Dem voraussichtlich unterschiedlichen Erfahrungsstand der einzelnen Projektgruppen wird Rechnung getragen, indem die Kinder und Jugendlichen bei der Antragstellung durch einen Träger vor Ort unterstützt werden und die Projektgruppen eine dem Antragsverfahren vorgeschaltete Beratung (mindestens zwei Termine) wahrnehmen müssen. Die ersten digitalen Gruppensprechstunden starten am 15. Februar 2024, die individuellen Beratungsgespräche für einzelne Projektgruppen starten am 22. Februar 2024.
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Das Windhundprinzip ermöglicht eine sukzessive Prüfung und Bewilligung von Anträgen bereits während des Antragsverfahrens und ist damit eindeutig schneller als „konventionelle“ Antragsverfahren. Ein zügiger Programmstart, den nur das Windhundverfahren sicherstellen kann, ermöglicht den Projektgruppen, die Programmlaufzeit zu nutzen, um positive Wirkungen für die Zielgruppe zu entfalten.
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Nein. Am 22. Februar 2024 beginnt die erste Antragsphase, für die 70 Prozent der Gesamtmittel zur Verfügung gestellt werden. In der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024 stehen mindestens 30 Prozent der Gesamtmittel sowie eventuell noch nicht gebundene Mittel aus der ersten Antragsphase zur Verfügung.
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Falls Drittmittel in die Finanzierung des Vorhabens eingebracht werden sollen, fügen Sie bitte die entsprechende Zusage des Drittmittelgebers bei.
Falls Personalausgaben beantragt werden und Sie als Zuwendungsempfänger dem Besserstellungsverbot unterliegen, fügen Sie für die abzurechnenden Stellen bzw. Stellenanteile bitte die ausgefüllte Anlage „Stellenbeschreibung/Vergleichsrechnung“ bei.
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Die Länderkontingente errechnen sich aus den jeweiligen Bevölkerungsanteilen der im Bundesland gemeldeten Personen unter 27 Jahren (mit Stand vom 31. Dezember 2022) an allen Personen, die in dieser Altersgruppe in der Bundesrepublik gemeldet sind. Um eine regionale Verteilung über das gesamte Bundesgebiet sicherzustellen, werden die Anträge in der ersten Antragsphase in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs nur innerhalb der Länderkontingente bewilligt (für jedes Bundesland ist ein Kontingent „reserviert“). Die Bewilligung erfolgt bis zur Ausschöpfung des Länderkontingents. Die Länderkontingentierung entfällt mit dem Start der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024.
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Die Übersicht über die Länderkontingente in der ersten Antragsphase finden Sie hier (PDF-Dokument).
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Im Antragsprozess nehmen Sie eine beratende Rolle ein und arbeiten zusammen mit den Kindern und/oder Jugendlichen deren Projektidee weiter aus. Die Projektgruppe füllt als Vorbereitung zur Antragstellung einen sogenannten „Projekt-Steckbrief“ aus, der die Grundlage für das Ausfüllen des Antragsformulars ist. Es kann sein, dass die Gruppe Hilfestellung von Ihnen benötigt, z. B. bei der Ausformulierung der Projektziele und Indikatoren oder bei der Finanzplanung. Wenn der Projekt-Steckbrief fertig ausgefüllt ist und die Gruppe damit in der Beratung des Zukunftspakets war, stellen Sie den Förderantrag. Dazu übertragen Sie die Inhalte und ggf. vorgenommene Anpassungen aus dem Projekt-Steckbrief ins Antragsformular in der Datenbank ProDaBa. Bitte dokumentieren Sie im Antragsformular kurz, falls es mit der Projektgruppe abgestimmte inhaltliche Änderungen und/oder Weiterentwicklungen des Projekt-Steckbriefs gibt. Bitte vermeiden Sie Anpassungen, die über sprachlich-stilistische Änderungen hinausgehen, ohne sie mit der Projektgruppe zu besprechen. Den finalen Antrag geben Sie bitte der Projektgruppe zur Kenntnis, bevor Sie ihn abschicken.
Weitere Informationen zu Ihrer Rolle als Träger finden Sie hier.
Fragen zur digitalen Sprechstunde
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Die digitale Sprechstunde ist die erste von zwei verpflichtenden Beratungen für alle interessierten Kinder und Jugendlichen. Sie wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) angeboten. In der digitalen Gruppensprechstunde erhalten junge Menschen allgemeine Informationen zum Zukunftspaket, zu den Projektauswahlkriterien und zum Projekt-Steckbrief sowie zum weiteren Ablauf. Außerdem gibt es viel Raum für die Fragen der Kinder und Jugendlichen. Es müssen nicht alle Mitglieder einer Projektgruppe an der digitalen Sprechstunde teilnehmen. Wichtig ist, dass mindestens ein:e Vertreter:in des Projekts die Sprechstunde wahrnimmt.
Auch Vereine, Initiativen und Organisationen, die von jungen Menschen gegründet wurden und deren Mitglieder unter 26 sind, können mit ihrer Projektidee in die digitale Sprechstunde kommen. Im Anschluss an die Sprechstunde erhalten die Projektgruppen den Projekt-Steckbrief – eine Vorform des Antragsformulars – zum Ausfüllen.
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Die Projektgruppen können sich online für die Videosprechstunde anmelden. Anschließend wird ihnen ein Link zu möglichen Sprechstundenterminen zugesendet.
Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir keine digitalen Sprechstunden und keine Beratungstermine für junge Projektmacher:innen mehr an.
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Nein. Wir wollen die Interessen der Kinder und Jugendlichen stärken und sie dazu ermutigen, selbst aktiv zu werden. Wir sind überzeugt, dass sie für ihre Ideen einstehen können und wollen daher direkt mit den Projektgruppen sprechen.
Ein Träger kann aber dabei sein, wenn sich eine Gruppe von Kindergartenkindern oder junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf beraten lassen möchten.
Fragen zur Beratung für junge Menschen
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Die Beratung für junge Menschen ist der zweite verpflichtende Termin, den Kinder und Jugendliche, die einen Antrag stellen möchten, wahrnehmen müssen. Sie wird auch von der DKJS angeboten. Im Gegensatz zur Sprechstunde nimmt an der Beratung immer nur eine Gruppe teil, deren individuellen Projekt im Mittelpunkt steht. Zur Vorbereitung auf die Beratung füllt die Projektgruppe den Projekt-Steckbrief aus. Es kann sein, dass sie „ihren Träger“ dafür um Unterstützung bittet. In dem Termin werden die Projektidee besprochen, offene Fragen geklärt und eventuelle Unterstützungsbedarfe identifiziert.
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Den Link zur Anmeldung erhalten die Projektgruppen nach der digitalen Sprechstunde per E-Mail.
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In der Beratung können die Projektgruppen ihre Fragen zu ihrer Projektidee besprechen und sich so gut auf die Antragsstellung vorbereiten. Zudem können wir so einen Eindruck gewinnen, ob die Projektidee auf Kinder und/oder Jugendliche zurückgeht und ob sie grundsätzlich den Projektauswahl- und Qualitätskriterien des Zukunftspakets entspricht. Am Ende der Beratung erhält die Projektgruppe eine ID, die Sie für die Antragstellung brauchen. Die Beratung für junge Menschen zur Projektidee (DKJS) und die Antragstellung (Servicestelle Das Zukunftspaket) sind klar abgegrenzte Vorgänge. So kann unabhängig vom Beratungsergebnis jede Projektgruppe gemeinsam mit einem Träger einen Antrag stellen.
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Nein. Wir wollen die Interessen der Kinder und Jugendlichen stärken und sie dazu ermutigen, selbst aktiv zu werden. Wir sind überzeugt, dass sie für ihre Ideen einstehen können und wollen daher direkt mit den Projektgruppen sprechen.
Ein Träger kann aber bei der Beratung dabei sein, wenn sich eine Gruppe von Kindergartenkindern oder junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf beraten lassen möchten.
Fragen zur Antragsberechtigung
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Antragsberechtigt sind Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe sowie Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Das heißt zum Beispiel (gemeinnützige) Vereine oder GmbHs, Fördervereine von Schulen und Kitas oder auch Schulen in Form des Schulträgers.
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Nein. Träger, die als Zuwendungsempfänger für eine Projektgruppe fungieren, müssen den Förderantrag unmittelbar stellen, da eine Weiterleitung der Mittel nicht zugelassen ist.
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Ja. Sie können auch für 2024 einen Antrag stellen.
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Nein, sie müssen nicht übereinstimmen. Wenn der Sitz des Trägers und der Durchführungsort abweichen, ist dies im Antrag entsprechend zu dokumentieren. Der Trägersitz und der Durchführungsort werden separat im Antragsformular erfasst.
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Im Antragsprozess nehmen Träger eine beratende Rolle ein und arbeiten zusammen mit den Kindern und/oder Jugendlichen deren Projektidee weiter aus. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt „Inwiefern sind Sie als Träger bei der Antragstellung beteiligt?“.
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Die Projektgruppe kann gerne das Thema aus 2023 weiterentwickeln und vorhandene Strukturen nutzen. Auch die Personen dürfen dieselben sein. Es muss nur sichergestellt sein, dass die Idee von den jungen Menschen selbst stammt.
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Ja. Sie können als Träger für verschiedene Projektgruppen Anträge stellen. Allerdings achten wir bei der Prüfung der Anträge darauf, dass die Projektideen jeweils von den Kindern und Jugendlichen stammt.
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Nein. Ein aufgrund eines erschöpften Länderkontingents in der ersten Antragsphase abgelehnter Antrag gilt nicht automatisch in der zweiten Antragsphase als gestellt. Sie müssen den Antrag ab dem 15. April 2024 erneut stellen.
Inhaltliche Fragen zur Antragstellung
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Zielgruppen des Zukunftspakets sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 26 Jahren – also auch Kleinstkinder unter 3 Jahren und junge Erwachsene.
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Es können mehrere Projekte beantragt werden. Pro Projekt und Projektgruppe ist aber ein eigener Antrag notwendig. Ein einzelnes Projekt kann jedoch auch aus mehreren Maßnahmen bzw. Aktivitäten bestehen, die in einem Projekt zusammengefasst werden – sofern dies inhaltlich nachvollziehbar ist und das gesamte Projekt von derselben Projektgruppe umgesetzt wird. Wir behalten uns während der Antragsbewertung vor, die Anzahl möglicher Projektanträge pro Träger ggf. zu begrenzen.
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Für eine positive Förderentscheidung sind folgende Inhalte maßgeblich:
- Die Projektentwicklung und -umsetzung liegt bei einer Gruppe von mindestens drei Kindern und Jugendlichen.
- Das Projekt reagiert auf einen Bedarf, den Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt identifiziert haben, und stößt Veränderungen an.
- Das Projekt ist sozialraumorientiert.
- Dem Projekt liegt eine ausreichend nachvollziehbare und plausible Konzeption zugrunde.
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Ja. Im Antragsformular werden der Sitz des Trägers und der Durchführungsort separat erfasst.
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Ja. Es sollte dann am besten der Landkreis den Antrag stellen, sofern (auch) die öffentliche Jugendhilfe auf Kreisebene angesiedelt ist.
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Ja, die Projektumsetzung durch eine Projektgruppe von mindestens drei Kindern oder Jugendlichen muss aber sichergestellt sein. Der Kern der Projektgruppe – bestehend aus denselben mindestens drei jungen Menschen – sollte nach Möglichkeit nicht wechseln.
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Im Bundesprogramm existiert keine Vorlage für eine Teilnehmendenliste, da das Führen von Teilnehmendenlisten nicht verpflichtend ist. Für die Projekt- und auch Ausgabendokumentation bietet sich jedoch grundsätzlich das Führen von Teilnehmendenlisten an. Entsprechende Dokumente können Sie gern eigenverantwortlich erstellen.
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Nicht benötigte Fördermittel müssen unverzüglich zurückgezahlt werden, um Zinsforderungen zu vermeiden.
Fragen rund um Schule
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Ja, es dürfen nur außerunterrichtliche Projekte gefördert werden.
Geförderte Projekte können aber in enger Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden. Schulunterricht ist nicht förderfähig. Förderfähige Angebote müssen deshalb vom Schulunterricht strikt abgegrenzt werden. Die verwendeten Begriffe (z. B. „außerunterrichtlich“, „Curriculum“, „Stundentafel“) sind landesrechtlich unterschiedlich definiert.
Für durch Das Zukunftspaket geförderte Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen gilt:
Das Projekt ist als zusätzliches, außerunterrichtliches Angebot konzipiert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Das Projekt ist weder Bestandteil der (vom jeweiligen Land) festgelegten Stundentafel des Regelunterrichts noch Bestandteil des (vom jeweiligen Land) finanzierten Ganztagsschulbetriebs. Die Durchführung eines Projekts am Vor- oder Nachmittag ist zulässig (Freistellung vom Unterricht), solange der zugunsten des Projekts versäumte Unterricht an anderer Stelle nachgearbeitet wird.
- Die Projektinhalte sind nicht im Kerncurriculum bzw. im Lehrplan des jeweiligen Landes vorgeschrieben.
- Die Teilnahme am Projekt fließt nicht in die Notengebung ein.
Träger des Projekts kann sowohl der Schulträger selbst, der Träger des Ganztags oder auch ein außerschulischer Träger sein. Grundsätzlich gilt, dass die Projektidee nachweislich von Kindern und/oder Jugendlichen stammt und das Projektvorhaben nicht vom (Schul-)Träger initiiert ist.
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Nein. Die Projekte dürfen in den Räumen einer Schule stattfinden, aber nicht im Rahmen des Unterrichts. Wenn die Schule außerhalb des Unterrichts Räume zur Verfügung stellt, können dort ebenfalls Projekte stattfinden. Grundsätzlich gilt, dass die Projektidee nachweislich von Kindern und/oder Jugendlichen stammt und das Projektvorhaben nicht vom (Schul-)Träger initiiert ist.
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Ja. AGs, die außerhalb des Regelunterrichts stattfinden, gehören zum außerunterrichtlichen Bereich.
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Alle postalisch fristgerecht eingereichten Förderanträge werden durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung mit dem Ziel, die inhaltlich besten Anträge auszuwählen, bewertet. Wichtige Kriterien hierbei sind, dass die Vorhaben Kindern und Jugendlichen einen möglichst hohen Grad an Beteiligung ermöglichen und im Antrag deutlich wird, welchen Entscheidungs- und Mitbestimmungsspielraum Kinder und Jugendliche im Rahmen des Projektes haben. Zum anderen ist das Ziel des Programms, insbesondere die Projekte zu fördern, die Kinder und/oder Jugendliche in Risikolagen erreichen. Darüber hinaus ist selbstverständlich relevant, ob das ganze Vorhaben realistisch geplant und gut nachvollziehbar beschrieben ist.
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Nein. Komplette Klassenfahrten können nicht gefördert werden, da es sich hierbei um gängige schulische Veranstaltungen handelt.
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Nein. Komplette Projekt- oder Wandertage können nicht gefördert werden, da es sich hierbei um gängige schulische Veranstaltungen handelt. Sollten Kinder und Jugendliche jedoch eine Projektidee haben, die sie im Rahmen von Projekt- oder Wandertagen realisieren wollen, ist ein Projektantrag möglich. Wichtig ist, dass ihr Projekt nicht das reguläre Angebot eines Projekt- oder Wandertages ersetzt, sondern es ergänzt. Bitte beachten Sie auch, dass ein Projekt nicht im Unterricht stattfinden oder ihn ersetzen darf. Grundsätzlich gilt, dass die Projektidee nachweislich von Kindern und/oder Jugendlichen stammt und das Projektvorhaben nicht vom (Schul-)Träger initiiert ist.
Finanz- und zuwendungsrechtliche Fragen
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Nach der Bewilligung des Projekts empfangen Sie als Antragsteller die Fördermittel.
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Nach der Bewilligung des Projekts empfangen Sie die Fördermittel. Bitte teilen Sie uns mit, wer bei Ihnen die Ansprechperson für die Projektgruppe und für die Servicestelle Das Zukunftspaket ist. Falls es zu Änderungen im Projektverlauf kommt, teilen Sie das bitte der Servicestelle mit. Bitte achten Sie während des Projekts darauf, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel sowie die Erfüllung der hiermit einhergehenden Berichtspflichten eingehalten werden.
Unterstützen Sie die Projektgruppe bitte auch bei rechtlichen Aspekten wie Jugend- und Datenschutz. Als Antragsteller sind Sie bei den Veranstaltungen/Projekten der Gruppe auch der Veranstalter und damit für das Abschließen von Verträgen, rechtliche Fragen (Anmeldungen, Genehmigungen), die Versicherungen, das Sicherheitskonzept sowie den Jugendschutz verantwortlich.
Nach dem Projektende erstellen Sie einen Verwendungsnachweis – bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis.
Detaillierte Erläuterungen zu Ihrer Rolle entnehmen Sie bitte den „Informationen für Träger“.
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Die Mittelanforderung erfolgt nach Bewilligung des Vorhabens über das Web-Portal ProDaBa. Eine zugehörige Anleitung wird hier zum Download zur Verfügung gestellt.
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Als Zuwendungsempfänger unterstützen Sie die Projektgruppe bitte auch bei rechtlichen Aspekten wie Jugend- und Datenschutz. Als Antragsteller sind Sie bei den Veranstaltungen/Projekten der Gruppe auch der Veranstalter und damit für das Abschließen von Verträgen, rechtliche Fragen (Anmeldungen, Genehmigungen), die Versicherungen, das Sicherheitskonzept sowie den Jugendschutz verantwortlich.
Da eine Weiterleitung der Fördermittel nicht vorgesehen ist, können ausschließlich Ausgaben des Zuwendungsempfängers gefördert werden. Das heißt, dass Sie als Zuwendungsempfänger alle erforderlichen Verträge abschließen, alle Rechnungen an Sie gestellt werden und alle Zahlungen durch Sie erfolgen müssen. Bitte teilen Sie uns mit, wer bei Ihnen die Ansprechperson für die Projektgruppe und für die Servicestelle Das Zukunftspaket ist. -
Die Förderung eines Vorhabens kann zwischen 5.000 und 30.000 Euro betragen.
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Sofern die förderfähigen Ausgaben die maximale Förderhöhe von 30.000 Euro nicht überschreiten, ist kein Eigenanteil erforderlich.
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Nein. Förderungen aus dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ sind getrennt von der Bundesförderung „Demokratie leben!“ aufzufassen. Die gleichzeitige Bezuschussung eines Projekts aus beiden Förderungen bzw. zusammen mit anderen Bundesförderungen ist auszuschließen.
Darüber hinaus können grundsätzlich weitere kommunale, private und/oder Landesmittel in Projekte einfließen, sofern sichergestellt wird, dass die Projekte im Rahmen der öffentlichen Darstellung eindeutig als Angebote des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ definiert werden. -
Nein. Die bewilligten Fördermittel können bedarfsgerecht angefordert und jeweils innerhalb von sechs Wochen nach Zugang projektbezogen verausgabt werden.
Fragen zur Förderfähigkeit
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Nein, hierfür gibt es bewusst keinen abschließenden Katalog. Kinder und Jugendliche sollen möglichst frei und ihren Bedarfen entsprechend Projekte im Bereich Bewegung, Kultur und Gesundheit auf den Weg bringen können. Förderfähig sind grundsätzlich die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Personal- und Sachausgaben. Die Förderung rein investiver Projekte wie Neubau-, Erweiterungs-, Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen ist jedoch ausgeschlossen.
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Ja. Grundsätzlich sind für die Umsetzung erforderlichen Ausgaben für Personal, Honorare und/oder sonstige Leistungsvergaben förderfähig.
Fragen zu Ausgaben
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Ja. Sofern sie zur Umsetzung des Projekts erforderlich sind, sind Ausgaben für die Verpflegung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen grundsätzlich förderfähig.
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Grundsätzlich muss die Förderung wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Die Höhe der erforderlichen Ausgaben wird im Hinblick auf die zu erreichenden Projektziele bewertet. Ein bestimmtes Verhältnis von Ausgaben zu Teilnehmer:innen gibt das Bundesprogramm jedoch nicht vor.
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Ja. Projektbezogene Personalausgaben sind in dem für die Umsetzung des beantragten Projekts erforderlichen Umfang förderfähig. Eine Bewertung erfolgt anhand des konkreten Förderantrags. Falls die antragstellende Organisation überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird, gilt das sogenannte Besserstellungsverbot.
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Ja. Für indirekte Ausgaben wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben gewährt. Diese wird bei der Antragsstellung automatisch berechnet.
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Ja. Die indirekten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt sind mit der Verwaltungspauschale in Höhe von 7 Prozent abgegolten. Alle darüberhinausgehenden direkten Projektausgaben sind in tatsächlicher Höhe zu beantragen und abzurechnen.
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Die Art, der Umfang und die Erforderlichkeit jeder Vergütung einer personellen Leistung ist im Rahmen des Förderantrags darzustellen. Rein pauschale Vergütungen sind nicht förderfähig. Für jede aus Fördermitteln gezahlte Vergütung ist eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe der Vergütung und die zu erbringende Leistung, sowie ein Nachweis über die tatsächlich erbrachte Leistung erforderlich.
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Nein, eine Vergütung personeller Leistungen von Mitgliedern der Projektgruppe ist nicht vorgesehen und wird im Rahmen des Bundesprogramms als nicht förderfähig bewertet.
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Nein. Das Projekt ist für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen generell kostenfrei zu gestalten. Somit können auch keine Beiträge von Teilnehmer:innen erhoben werden.
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Abhängig vom Auftragswert der zu vergebenden Leistung sind die im Bewilligungsbescheid enthaltenen Vergabeverfahren einzuhalten.
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Projektbezogene Anschaffungen im Wert von mehr als 800 Euro (netto) sind separat zu inventarisieren. Über den Verbleib der Gegenstände entscheidet der Fördermittelgeber nach Ende des Durchführungszeitraums.
Fragen zu Baumaßnahmen und Investitionen
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Eine Förderung rein investiver Projekte ist im Rahmen des Zukunftspakets nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit einem ansonsten als förderfähig bewerteten Projekt sind projektbezogene Anschaffungen im Wert von mehr als 800 Euro (netto) separat zu inventarisieren. Über den Verbleib der Gegenstände entscheidet der Fördermittelgeber nach Ende des Durchführungszeitraums.
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Sofern ein bewilligtes Vorhaben aufgrund örtlicher Auflagen nicht wie beantragt umgesetzt werden kann, gelten grundsätzlich die Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers entsprechend ANBest-P Nr. 5.3.
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Ausgaben für Bauleistungen sind nicht generell ausgeschlossen. Über die Förderfähigkeit wird auf Grundlage des Antrags im Einzelfall entschieden. Förderanträge müssen in jedem Fall auf einer von Kindern und Jugendlichen entwickelten Projektidee beruhen.
Fragen zur Projektverwaltung
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Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht (Bericht zur Umsetzung und Zielerreichung) und einem Finanzbericht (zahlenmäßiger Nachweis mit tabellarischer Belegliste). Dafür sind die von der gsub mbH bereitgestellten Formulare zu nutzen. Das Hochladen von Belegen ist grundsätzlich auf eine Stichprobe beschränkt.
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Die Position „Vergabe von Aufträgen“ kann genutzt werden, wenn für die Projektumsetzung Dienst- und/oder Lieferleistungen in Anspruch genommen werden sollen.
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Alle Personen, die im Rahmen der Projektumsetzung Kinder und/oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder einen vergleichbaren Kontakt haben, müssen Ihnen vor Projektbeginn ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII zur Einsichtnahme vorlegen, das bei Projektbeginn nicht älter als drei Monate ist. Sollte dies im Ausnahmefall aufgrund der Kurzfristigkeit des Projekt-beginns nicht möglich sein, sollten sie Ihnen eine schriftliche Erklärung vorlegen, dass gegen sie keine Verurteilungen aufgrund der in § 72a SGB VIII genannten Straftaten vorliegen.
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Nein. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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Die Projekte dürfen in Räumen einer Schule stattfinden, aber nicht im Rahmen des Unterrichts. Wenn die Schule außerhalb des Unterrichts Räume zur Verfügung stellt, können dort ebenfalls Projekte stattfinden.
Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit
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Bilden Sie bitte in Ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien – ob print oder digital – das Programmlogo sowie das Förderwording ab. Bei Social-Media-Posts – z. B. Instagram, Facebook, X (vormals Twitter) – ist nur das Programmlogo abzubilden.
Bitte beachten Sie, dass das BMFSFJ-Logo nur im Rahmen der Förderlogoleiste oder des Förderwordings genannt werden darf. -
Bei Social-Media-Postings muss nur das Programmlogo eingefügt werden. Auf das Förderwording und die Förderlogoleiste können Sie verzichten.
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Das Förderwording lautet:
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
Alternativ zum Förderwording können Sie auch die Förderlogoleiste abbilden, die Sie auf Nachfrage von der Servicestelle Das Zukunftspaket erhalten (info@zukunftspaket.org). -
Das Programmlogo und die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie in der ProDaBa. Rufen Sie bitte hierfür über die Suche Ihren Antrag über Ihre ZKP-Nummer auf. Auf der Hinweisseite finden Sie die Materialien dann zum Download. Unsere Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit enthalten einen Direktlink zu unserem ÖA-Kit mit weiteren Materialien.
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Auf Produkte wie Taschen, Kleidungsstücke, Kugelschreiber, USB-Sticks, Schlüsselanhänger und andere Werbeartikel muss nur das Programmlogo gedruckt werden. Auf das Förderwording und die Förderlogoleiste kann verzichtet werden.
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Es müssen nur Kommunikationsmittel durch die Servicestelle Das Zukunftspaket freigegeben werden, auf denen die Förderlogoleiste abgebildet ist. Die Entwürfe sind der Servicestelle vor ihrer Veröffentlichung unter Angabe der ZKP-Nummer mit Bitte zur Freigabe an info@zukunftspaket.org zu senden.
Enthalten Kommunikationsmittel lediglich das Programmlogo und das Förderwording, müssen Sie sie nicht vorab durch die Servicestelle freigeben lassen. Wir bitten Sie in diesem Fall jedoch, die Produkte nach der Veröffentlichung zu Dokumentationszwecken an info@zukunftspaket.org zu senden. -
Nein. Pressemitteilungen und Social-Media-Posts benötigen keine Freigabe durch die Servicestelle Das Zukunftspaket. Bitte senden Sie uns Ihre Beiträge im Nachgang in digitaler Form für unsere Dokumentation zu.
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Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Übersicht über die geplanten Ausgaben. Auf dieser Grundlage entscheiden wir dann über die Förderfähigkeit.
Kontakt und weitere Informationen
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Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf dieser Website unter „Das Zukunftspaket“.
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Die Servicestelle Das Zukunftspaket ist mit der Koordinierung, der administrativen Umsetzung und dem Monitoring des Bundesprogramms beauftragt. Sie bietet Ihnen und den Projektgruppen fachlich-inhaltliche und finanztechnische Beratung und Begleitung im Programmverlauf.
Telefonisch
Fachlich-inhaltliche Beratung durch die Stiftung SPI: 030 – 390 634 830
Finanztechnische und förderrechtliche Beratung durch die gsub: 030 – 284 09 200
Technischer ProDaBa-Support: 030 – 544 533 731
Servicezeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Per E-Mail