Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die FAQ werden von der DKJS regelmäßig erweitert bzw. aktualisiert, Änderungen vorbehalten (Stand September 2023).
Inhaltliche Voraussetzungen
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Im Feld 1b werden Einzelprojekte gefördert, die von juristischen Personen bzw. Trägern der freien Jugendhilfe (siehe formale Voraussetzungen) unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden.
Mit den Projekten darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Sie müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
Die ausführlichen Hinweise zum Förderantrag finden Sie hier.
In Abgrenzung dazu werden im Feld 1a Projekte gefördert, die Kinder und Jugendliche auf Grundlage eigener Ideen selbst inhaltlich ausarbeiten und umsetzen. Um Fördermittel zu erhalten, kooperieren sie mit einer juristischen Person bzw. einem Träger der freien Jugendhilfe, die bzw. der den Förderantrag für sie stellt und darauf achtet, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden.
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Ja, es können nur außerunterrichtliche Projekte gefördert werden.
Geförderte Projekte können aber in enger Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden. Schulunterricht ist nicht förderfähig. Förderfähige Angebote müssen deshalb vom Schulunterricht strikt abgegrenzt werden. Die verwendeten Begriffe (z. B. „außerunterrichtlich“, „Curriculum“, „Stundentafel“) sind landesrechtlich unterschiedlich definiert.
Für durch das Zukunftspaket geförderte Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen gilt:
Das Projekt ist als zusätzliches, außerunterrichtliches Angebot konzipiert, wenn folgende Kriterien sämtlich erfüllt sind:
- Das Projekt ist weder Bestandteil der (vom jeweiligen Land) festgelegten Stundentafel des Regelunterrichts noch Bestandteil des (vom jeweiligen Land) finanzierten Ganztagsschulbetriebs. Die Durchführung eines Projektes am Vor- oder Nachmittag ist zulässig (Freistellung vom Unterricht), solange der zugunsten des Projektes versäumte Unterricht an anderer Stelle nachgearbeitet wird.
- Projektinhalte sind nicht im Kerncurriculum bzw. Lehrplan des jeweiligen Landes vorgeschrieben.
- Die Teilnahme an dem Projekt fließt nicht in die Notengebung ein.
Träger des Projektes kann der Schulträger selbst, der Träger des Ganztags oder auch ein außerschulischer Träger sein.
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Nein. Das Projekt muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
Formale Voraussetzungen
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Die vierte und letzte Antragsphase im Zukunftspaket ist abgeschlossen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Antragsberechtigt waren Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland: z. B. eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Dazu zählen grundsätzlich u. a. Träger von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Träger in der Ganztagsbetreuung, Sport- oder Kulturvereine, Fördervereine und Träger von Kitas und Schulen, gemeinnützige Einrichtungen wie die Lebenshilfe, freie Schulen und Kirchen.
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Der Träger verfügt über qualifizierte und geeignete (Fach-)Kräfte, die das Projekt durchführen. Dazu zählen auch (ehrenamtliche) Jugendleiter:innen mit Jugendleitercard. Die Qualifikation der Mitarbeitenden geben Sie im Antrag an.
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Der Träger erklärt bei der Antragstellung, dass er sich von jeglichen Personen, die im Rahmen des Projektes in direktem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG vorlegen lässt (zum Zeitpunkt des Projektbeginns nicht älter als 3 Monate).
Sollte dies im Ausnahmefall aufgrund der Kurzfristigkeit des Projektbeginns nicht möglich sein, lässt sich der Träger eine schriftliche Erklärung der Personen vorlegen, dass gegen sie keine Verurteilungen aufgrund der in § 72a SGB VIII genannten Straftaten vorliegen.
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Idealerweise verfügen Träger, die direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, über ein Kinderschutzkonzept.
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Die Träger kommunizieren (z. B. auf ihrer Website, auf Informationsmaterial zu den geförderten Projekten oder bei Veranstaltungen zum Projekt), dass sie am Programm Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit teilnehmen. Dafür steht Ihnen hier ein Öffentlichkeitsarbeits-Kit mit Regelungen zur Verwendung von Logos und Wordings sowie Vorlagen zur Verfügung.
Antragstellung
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Die vierte und letzte Antragsphase im Zukunftspaket ist abgeschlossen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
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Anträge konnten vom 01.02.2023 bis zum 15.09.2023 in festen Antragszeiträumen (siehe „Gibt es Antragsfristen?“) gestellt werden. Seit dem 15.09.2023 ist keine Antragstellung mehr möglich.
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Der Träger – also die juristische Person, die das Projekt durchführt – hat den Antrag zu stellen.
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Anträge konnten vom 01.02.2023 bis zum 15.09.2023 in festen Antragszeiträumen gestellt werden. Seit dem 15.09.2023 ist keine Antragstellung mehr möglich.
Anträge für das Feld 1b (Trägerprojekte) konnten vom 01.02.2023 bis zum 15.09.2023 in festgelegten Zeiträumen gestellt werden.
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Es war ausschließlich der postalische Eingang des aus ProDaBa auszudruckenden Antrags entscheidend. Der in ProDaBa gestellte unterschriebene Antrag musste also spätestens am letzten Tag des jeweiligen Antragszeitraums sowohl im Web-Portal ProDaBa übermittelt als auch postalisch bei der gsub mbH (Servicestelle „Das Zukunftspaket“, c/o gsub mbH, Kronenstraße 6, 10117 Berlin) eingegangen sein. Für den vierten Antragszeitraum war dies der 15.09.2023.
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Die Prüfung eines Antrages beginnt erst nach Ende des jeweiligen Antragszeitraums und nimmt mindestens zwei Wochen in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt nicht vor dem Zugang eines Zuwendungsbescheides starten darf.
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Sobald Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie mit Ihrem Projekt starten. Das bedeutet, dass rechtliche Verpflichtungen für das Projekt erst eingegangen werden dürfen, nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt worden ist. Bereits im Vorfeld abgeschlossene Verträge, die sich auf die Ausführung des Projektvorhabens beziehen, sind nicht erlaubt. Grundsätzlich ist damit der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gemeint (z. B. Mietvertrag, Honorarvertrag, Auftragserteilungen, Werbung, Einkäufe etc.). Sämtliche Aktivitäten, die lediglich die Planung des Projektes betreffen, sind dagegen vor Bewilligung erlaubt, können aber nicht monetär geltend gemacht werden.
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Bei technischen Fragen zum Web-Portal ProDaBa wenden Sie sich bitte an: prodaba-support@gsub.de oder 030 544 533 731.
Bei Fragen zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an die gsub mbH, die unter der Servicenummer 030 284 09 200 oder per E-Mail (info@zukunftspaket.org) zu erreichen ist.
Den ProDaBa-Support und die Servicestelle der gsub mbH für förderrechtliche Anliegen erreichen Sie zu folgenden Servicezeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 9 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.
Bei inhaltlichen Anliegen zu bereits laufenden Projekten im Feld 1b können Sie sich über das Kontaktformular auf der Website melden.
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Der Träger versichert, dass er für die beantragten Projekte keine weitere Förderung aus Bundesmitteln beantragt hat oder beantragen wird oder bereits bewilligt bekommen hat. Falls eine Einbringung zusätzlicher privater, kommunaler und/oder Landesmittel geplant ist, sind diese Mittel vom Träger im Finanzierungsplan darzustellen. Der Träger versichert weiterhin, dass er die Förderung nicht für bereits geplante und auf andere Weise ausfinanzierte Projekte des Trägers (z. B. durch finanzielle Beiträge der Teilnehmenden) einsetzen wird. Vielmehr erklärt er, dass die beantragten Projekte zusätzliche Projekte des Trägers in dem Sinne sind, dass sie ohne die Finanzierung aus dem Zukunftspaket nicht durchgeführt werden könnten. Die Durchführung des Projektes ergibt sich aus einem Mehrbedarf, um Kinder und Jugendliche für mehr Beteiligung zu befähigen. Der Träger wird diesen Mehrbedarf auf seiner Website bzw. in der öffentlichen Darstellung in geeigneter Weise deutlich hervorheben und die aus dem Zukunftspaket geförderten Projekte von seinen sonstigen Projekten abgrenzen.
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Die Einbringung weiterer Fördermittel des Bundes in das Zukunftspaket ist ausgeschlossen. Landesmittel und/oder kommunale bzw. private Mittel können grundsätzlich mit in die Finanzierung einfließen. Werden mehr finanzielle Mittel als die Maximalförderung von 100.000 Euro benötigt, ist es möglich, Eigen- oder Drittmittel einzubringen. Eine Bestätigung des Drittmittelgebers muss bei Antragstellung vorliegen. Weiterhin ist es möglich, einen Eigenanteil mit im Antrag zu notieren.
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Träger, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten oder getreten sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Die beantragten Projekte sollen auch für junge Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zugänglich, erreichbar und nutzbar sein; insofern ist zu beachten, dass die Projekte möglichst barrierefrei umgesetzt werden.
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Das Programm richtet sich an alle aktuell in Deutschland lebenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Dazu zählen auch in Deutschland lebende junge Geflüchtete. Es gibt kein Mindestalter der Teilnehmenden.
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Falls sich maßgebliche Änderungen ergeben und sich das Verhältnis zwischen den bewilligten Ausgaben verschiebt, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich über info@zukunftspaket.org mit. Die Fördermittelberater:innen bewerten dann gemeinsam mit Ihnen, ob Änderungen der ergangenen Bewilligung erforderlich sind.
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Von den Prüfer:innen wird unter grundsätzlicher Hinzuziehung des Antragstellenden bewertet, ob auch bei Streichung nicht förderfähiger Ausgaben das Projekt noch sinnvoll umgesetzt werden kann oder ob sich dadurch eine Realisierung des Projektes ausschließt.
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Wenn Sie im Laufe des Projektes feststellen, dass das Projekt nicht wie geplant durchgeführt werden kann oder sogar vorzeitig abgebrochen wird, informieren Sie bitte umgehend die gsub mbH unter info@zukunftspaket.org.
Förderung und Mittelverwendung
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Der antragstellende Träger führt das Projekt selbst durch. Eine Weiterleitung der Fördermittel an Kooperationspartner:innen oder mitwirkende Organisationen ist nicht zulässig.
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Aus dem Zukunftspaket bewilligte Fördermittel dürfen nicht in laufende Projektförderungen anderer Förderer fließen.
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Die Ausgaben müssen einen direkten Projektbezug aufweisen. Sachausgaben können z. B. Honorare, Ausgaben für Material, Informationstechnik, Reisekosten und/oder Öffentlichkeitsarbeit umfassen.
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Ja, Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich möglich. Es können projektbezogene Aufwendungen (bspw. Fahrtkosten, Verpflegung) erstattet werden. Sämtliche personelle Leistungen sind mindestens nach Mindestlohn zu vergüten.
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Geschenke (z. B. Blumen) oder Blumenschmuck sind grundsätzlich nicht förderfähig. Nicht-monetäre Anreize (z. B. Urkunde, Teilnahmebestätigung) sind denkbar. Incentives und Give-Aways sind grundsätzlich förderfähig.
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Die Anschaffung gebrauchter Gegenstände ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dabei ist jedoch auf Wirtschaftlichkeit und auf einen angemessenen Preis zu achten. Die Anschaffung muss im Kontext des spezifischen Projektes sinnvoll und notwendig sein. Zudem darf es sich nicht um Gegenstände handeln, die bei Erstkauf bereits aus öffentlichen Fördermitteln beschafft wurden.
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(Anteilige) Mieten für Räumlichkeiten, die der direkten Projektumsetzung dienen, sind grundsätzlich förderfähig. Dazu zählen z. B. Raummieten für Veranstaltungen (z. B. Workshop, Tagesveranstaltung in externen Räumlichkeiten) oder freie Plätze für Festivals. Mieten für Büro- und Verwaltungsräume sowie Verkehrsflächen des umsetzenden Trägers inklusive deren Reinigung sind hingegen bereits mit der Verwaltungspauschale abgegolten.
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Die Förderung rein investiver Projekte, wie Neubau-, Erweiterungs-, Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen, ist ausgeschlossen. Projekte, die partizipativ von und mit jungen Menschen geplant und umgesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
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Reine Freizeitfahrten sind nicht möglich. Bitte beachten Sie das Ziel der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Konzeption Ihrer Freizeitfahrt.
Reisen in das außereuropäische Ausland sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Falle einer Freizeit oder Reise im Inland oder europäischen Ausland sind grundsätzlich Ausgaben für Übernachtung, An- und Abreise (nach Bundesreisekostengesetz), Verpflegung sowie weitere projektbezogene Personal- und Sachausgaben förderfähig. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung zur Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit. -
Das bleibt dem Träger überlassen. Beim Einsatz von Honorarkräften sind die gesetzlichen bzw. programmbezogenen Bestimmungen zu beachten (z. B. Analogie zum Mindestlohn und Verbot der sogenannten Scheinselbstständigkeit).
Bei angestelltem Personal ist darauf zu achten, dass diese Personen nur dann abgerechnet werden können, wenn der projektbezogene Umfang ihrer Tätigkeit durch Lohnjournale, Stundennachweise und Arbeitsvertrag nachgewiesen werden kann. Eine Doppelfinanzierung einer beim Träger beschäftigten Person aus verschiedenen Projektförderungen ist nicht zulässig.
Der Träger erklärt bei der Antragstellung, dass er sich von jeglichen Personen, die im Rahmen des Projektes in direktem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG vorlegen lässt (zum Zeitpunkt des Projektbeginns nicht älter als 3 Monate).
Sollte dies im Ausnahmefall aufgrund der Kurzfristigkeit des Projektbeginns nicht möglich sein, lässt sich der Träger eine schriftliche Erklärung der Personen vorlegen, dass gegen sie keine Verurteilungen aufgrund der in § 72a SGB VIII genannten Straftaten vorliegen.
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Aufträge mit einem Auftragswert von bis zu 1.000 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) dürfen direkt vergeben werden. Es gelten die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsatz, dass zwischen den beauftragten Unternehmen gewechselt werden soll. Bei einem Auftragswert von über 1.000 Euro netto sind grundsätzlich mindestens drei schriftliche Vergleichsangebote einzuholen (sogenannte Verhandlungsvergabe). Das Ergebnis ist stets im Vergabevermerk aktenkundig zu machen. Vergaben von über 25.000 Euro netto müssen öffentlich ausgeschrieben werden.
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Bei allen personellen Leistungen ist der Mindestlohn einzuhalten.
Sofern die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten werden, gilt für festangestelltes Personal zudem das Besserstellungsverbot.
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Sofern der antragstellende Träger dem Besserstellungsverbot unterliegt, muss die Jahressonderzahlung tarif- bzw. individualvertraglich geregelt sein. Als freiwillige Leistung stellt sie keine förderfähige Ausgabe dar.
Sofern der antragstellende Träger nicht dem Besserstellungsverbot unterliegt, muss die Jahressonderzahlung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Zudem ist unter Berücksichtigung der benannten Prämissen lediglich die zeit- und beschäftigungsanteilige Jahressonderzahlung förderfähig.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Im Rahmen des Zukunftspakets ist aber jegliche personelle Leistung jedoch mindestens gemäß Mindestlohn zu vergüten. Insofern ist zu beachten, in welchem zeitlichen Umfang Ehrenamtler:innen eingesetzt werden. Rein ehrenamtliche (also vollständig unentgeltliche) Leistungen sind ebenfalls grundsätzlich möglich.
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Die Fördermittel können Sie nach Erhalt des Zuwendungsbescheides über das Web-Portal ProDaBa bedarfsgerecht anfordern. Alle Anforderungen werden von der gsub mbH geprüft und als Auszahlung angewiesen. Bis der Geldeingang auf dem Konto zu sehen ist, vergehen nach Eingang der Mittelanforderung bei der gsub grundsätzlich bis zu 14 Tage.
Bitte beachten Sie bei der Planung der Mittelanforderungen die sechswöchige Mittelverwendungsfrist. Fördermittel, die nicht fristgerecht verwendet werden, müssen unverzüglich zurückgezahlt werden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, mehrere Mittelanforderungen zu tätigen, um die Finanzierung des gesamten Projektzeitraums zu sichern. Bitte planen Sie Ihre Mittelanforderungen entsprechend.Die letzte Mittelanforderung muss spätestens bis zum 15.11.2023 getätigt werden. Ansonsten verfallen die Mittel grundsätzlich.
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Eine Anleitung zum Online-Mittelanforderungsverfahren finden Sie hier. (PDF-Dokument)
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Ja, die Fördermittel müssen jeweils innerhalb von 6 Wochen nach Zugang projektbezogen ausgegeben werden.
Angenommen, Sie erhalten im April Ihren Zuwendungsbescheid: Dann können Sie mit Ihrem Projekt direkt starten. Erste Ausgaben fallen jedoch erst im Juni an: Dann planen Sie Ihre erste Mittelanforderung bitte so ein, dass Sie diese nach Eingang der Fördermittel innerhalb von 6 Wochen ausgeben können. Bei einer Mittelanforderung zum 01.06.2023 haben Sie insofern bis zum 12.07.2023 Zeit, die Fördermittel zu verwenden.
Haben Sie einen zu hohen Betrag angefordert und können diesen nicht innerhalb der 6 Wochen ausgeben, zahlen Sie die Differenz bitte zurück.
Sie können die bewilligten Fördermittel in mehreren Tranchen abrufen. Die letzte Mittelanforderung muss spätestens bis zum 15.11.2023 getätigt werden. Ansonsten verfallen die Mittel grundsätzlich. Eine Erstattung im Jahr 2024 ist ausgeschlossen.
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Es gibt grundsätzlich kein fest einzuhaltendes Verhältnis zwischen Sach- und Personalausgaben.
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Die einzelnen Kostenpositionen dürfen um bis zu 20 % überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen anderer Kostenpositionen ausgeglichen werden kann. Bei einer Abweichung von über 20 % ist die Änderung unter info@zukunftspaket.org zu melden.
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Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro. Eine Mindestförderhöhe gibt es grundsätzlich nicht. Die Fördersumme wird nicht in Pauschalen ausgezahlt, sondern erfolgt bis auf die mit der Verwaltungspauschale umfassten Ausgaben auf Basis der real und beleghaft entstandenen Ausgaben.
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Die Projekte müssen für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen generell kostenfrei sein.
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Sie können in Vorkasse gehen, müssen dies jedoch nicht tun. Sie können die bewilligten Fördermittel auch in mehreren Raten nach Bedarf anfordern.
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Die mit Hilfe der Förderung erworbenen Gegenstände mit einem Anschaffungswert von über 800 € (netto) bleiben für die Gesamtdauer des Projektes an den Förderzweck gebunden. Sie sind sorgfältig zu behandeln. Zum Ablauf der zeitlichen Bindung wird entschieden, ob Sie über die Gegenstände frei verfügen dürfen, die für den Zuwendungszweck nicht mehr benötigten Gegenstände dem BMFSFJ zu übereignen oder zu einem vom BMFSFJ dann festzulegenden Mindesterlös zu veräußern sind. Über angeschaffte Gegenstände (geringfügige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert von 800 € (netto) können Sie nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes frei verfügen.
Abrechnung
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Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 3 Monaten nach Projektende über das Web-Portal ProDaBa eingereicht sowie postalisch der gsub mbH übermittelt werden.
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Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht sowie einem Finanzbericht inklusive Belegliste. Der Verwendungsnachweis ist ebenso wie der Antrag und die Mittelanforderungen über das Web-Portal ProDaBa zu erstellen. Entsprechende Anleitungen werden zu den jeweiligen Projektzeitpunkten zur Verfügung gestellt.
Eine Handlungsanleitung zum Verwendungsverweis sowie weitere Anleitungen finden Sie unter „Material und Formulare“ auf unserer Website.
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Im Sachbericht wird abgefragt, wie viele Kinder und Jugendliche bei Ihrem Projekt beteiligt waren und erreicht wurden, wie häufig Treffen der Planungsgruppe oder Veranstaltungen mit Teilnehmenden stattgefunden haben und wie lange diese gedauert haben. Zudem werden Sie gefragt, wie viele Kinder und Jugendliche sich in einer Risikolage befinden und wie viele der jungen Menschen einen Fluchthintergrund haben (Schätzungen). Weiterhin wird nach der Altersgruppe und dem Geschlecht der jungen Menschen gefragt. Außerdem schätzen Sie ein, inwiefern die in Ihrem Projekt angestrebten Beteiligungsziele erfüllt wurden und ob Beteiligung ausgebaut werden konnte.
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Sie können Ihre Ausgaben und Einnahmen fortlaufend im Web-Portal ProDaBa im Modul „Belegnachweis“ eingeben. Die unterjährig eingetragenen Daten werden am Ende zum Finanzbericht zusammengetragen.
Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in der Handlungsanleitung zum Belegnachweis (PDF-Dokument).
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Bitte bewahren Sie Ihre Originalbelege vor Ort auf. Diese können stichprobenartig angefordert werden. Bei einer Stichprobe scannen Sie die Belege ein und laden sie in ProDaBa hoch.
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Für jede Ausgabe bzw. Zahlung, die geltend gemacht wird, ist ein Beleg vorzuhalten. Diese Belege bestehen bei Bar- und EC-Zahlung aus der quittierten Rechnung bzw. dem Kassenbon, ansonsten aus der Rechnung, zahlungsbegründenden Unterlagen und dem Zahlungsbeleg (Kontoauszug). Als Beleg einer Ausgabe werden im gegebenen Fall auch PayPal-Ausdrucke anerkannt. Wird zur Zahlung eine EC-Karte genutzt, muss bei bargeldloser Erstattung ein Kontonachweis des ursprünglich mit der Zahlung belasteten Kontos vorgelegt werden. Der Nachweis der Erstattung vom Konto muss nachvollziehbar sein.
Bei Barerstattung muss ein Quittungsbeleg zur Verrechnung erstellt werden.
Ein Beleg muss grundsätzlich folgende Angaben beinhalten (bei einigen Supermärkten wird nur auf Aufforderung ein Bon mit MwSt. erstellt):• Name und Anschrift des Lieferanten (Wo wurde es gekauft?)
• Ausstellungsdatum der Rechnung (Wann wurde es gekauft?)
• Umfang und Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung (Was wurde gekauft?)
• Aufschlüsselung des Nettoentgelts nach Steuersätzen (auf manche Waren werden 19% Mehrwertsteuer erhoben, auf andere 7%)
• Umsatzsteuersatz bzw. Hinweis auf Steuerfreiheit (z. B. Kleinunternehmerregelung)
• Betrag der Umsatzsteuer; bei Belegen unter 250 € reicht die Formulierung: „Dieser Betrag enthält x% MwSt.“
Belege ab 250 € (d. h. inkl. MwSt.) müssen zudem beinhalten:• Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Wer hat eingekauft?)
• Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID-Nummer des Lieferanten
• Fortlaufende Rechnungsnummer
• Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, wenn nicht mit Rechnungsdatum identisch
Bei Barzahlungen bestätigt der:die Lieferant:in auf der Rechnung, den Rechnungsbetrag erhalten zu haben (quittierte Rechnung). Skonti und Rabatte sind in jedem Fall kenntlich zu machen und – soweit eingeräumt – in Anspruch zu nehmen. Bei der Belegerfassung ist darauf zu achten, dass der Zahlungsgrund ausreichend und nachvollziehbar benannt ist. Statt Allgemeinbegriffe wie „Material“ oder „Einkäufe“ sind beispielhafte Einzelnennungen vorzunehmen, die auf den wesentlichen Zahlungsgrund schließen (bei einem Kassenbon mit mehreren Artikeln z. B. durch Angabe von 2-3 Artikeln).
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Im Bundesprogramm existiert keine Vorlage für eine Teilnehmendenliste, da das Führen von Teilnehmendenlisten nicht verpflichtend ist. Für die Projekt- und auch Ausgabendokumentation bietet sich jedoch grundsätzlich das Führen von Teilnehmendenlisten an. Entsprechende Dokumente können Sie gern eigenverantwortlich erstellen.
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Nicht benötigte Fördermittel müssen unverzüglich zurückgezahlt werden, um Zinsforderungen zu vermeiden.
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Ja, es wird einheitlich eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Mit der Verwaltungspauschale sind folgende Ausgaben abgegolten:
- Ausgaben der übergeordneten Leitung, Steuerung und Kontrolle durch Abteilungs-, Bereichs- und Geschäftsleitungen, Geschäftsführer:innen oder Vorstandsmitglieder
- Ausgaben für Aufgaben der Buchhaltung und Personalabteilung
- Ausgaben für Kommunikation per Telefon, E-Mail, Internet, Briefkorrespondenz und Porto
- Ausgaben für Büro- und IT-Ausstattung der Organisation inklusive Wartung
- Ausgaben für Büromaterial sowie sonstiges Verbrauchsmaterial
- Arbeitgeberkosten aus Berufsgenossenschaftsbeiträgen und Personalkostenumlagen
- Mieten für Büro- und Verwaltungsräume sowie Verkehrsflächen inklusive Reinigung
- Versicherungen
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Reduzieren sich die Gesamtausgaben, reduziert sich entsprechend die Verwaltungspauschale.
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Sollten Ihnen innerhalb Ihres Zuwendungsbescheids unter Punkt 3.1 Auflagen erteilt worden sein, so ist zur entsprechenden Stellungnahme und Auflagenerfüllung das Menü „Auflagen“ im Web-Portal ProDaBa zu nutzen. Lesen Sie dazu bitte die Handlungsanleitung zur Auflagenerfüllung (PDF-Dokument).
Bewertungskriterien
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Kinder und Jugendliche sind in einer Risikolage, wenn eines der folgenden Merkmale auf sie zutrifft:
- Kein Elternteil ist erwerbstätig.
- Beide Elternteile sind gering qualifiziert (weniger als ISCED-3).
- Das Haushaltseinkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze.
- Sie sind in staatlicher Obhut aufgewachsen oder darin befindlich.
- Sie weisen diagnostizierte Beeinträchtigungen ihrer physischen oder psychischen Gesundheit auf, die sie längerfristig in Alltag, Schule, Ausbildung oder Arbeit einschränken.
- Es besteht staatlich dokumentierter sozialpädagogischer Interventionsbedarf.
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Wir bewerten anhand Ihrer Angaben bei der Beantragung. Es geht darum, dass Sie als Träger die Lage Ihrer Zielgruppe einschätzen. Wir fordern keine Nachweise für die Risikolagen. Unser Anliegen ist es, mit dem Zukunftspaket möglichst viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Risikolagen zu erreichen.
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Alle postalisch fristgerecht eingereichten Förderanträge werden durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung mit dem Ziel, die inhaltlich besten Anträge auszuwählen, bewertet. Wichtige Kriterien hierbei sind, dass die Vorhaben Kindern und Jugendlichen einen möglichst hohen Grad an Beteiligung ermöglichen und im Antrag deutlich wird, welchen Entscheidungs- und Mitbestimmungsspielraum Kinder und Jugendliche im Rahmen des Projektes haben. Zum anderen ist das Ziel des Programms, insbesondere die Projekte zu fördern, die Kinder und/oder Jugendliche in Risikolagen erreichen. Darüber hinaus ist selbstverständlich relevant, ob das ganze Vorhaben realistisch geplant und gut nachvollziehbar beschrieben ist.
FAQ rund um Schule
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Antragsberechtigt ist die die Schule vertretende juristische Person, demnach der Schulträger.
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Wenn sie ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, ja.
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Nein. Klassenfahrten können nicht gefördert werden, da diese gängige schulische Veranstaltungen sind.
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Nein. Projekt- oder Wandertage können nicht gefördert werden, da diese gängige schulische Veranstaltungen sind. Sollten Sie jedoch ein Projekt planen, das im Rahmen von Projekt- oder Wandertagen stattfindet, können Sie dieses beantragen. Wichtig ist, dass dieses Projekt nicht das reguläre Angebot eines Projekt-/Wandertages ersetzt, sondern als ergänzendes Angebot stattfindet. Bitte beachten Sie auch, dass ein Projekt nicht im Unterricht stattfinden oder diesen ersetzen darf.
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Die Projekte dürfen in Räumen einer Schule stattfinden, aber nicht im Rahmen des Unterrichts. Wenn die Schule außerhalb des Unterrichts Räume zur Verfügung stellt, können dort ebenfalls Projekte stattfinden.
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AGs, die außerhalb des Regelunterrichts stattfinden, gehören zum außerunterrichtlichen Bereich.
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Wenn die Schulplanung bzw. die Rhythmisierung der Bildungsangebote auch außerunterrichtliche Angebote am Vormittag zulassen, dann ist eine Umsetzung auch am Vormittag möglich. Hier sind die Absprache und die gemeinsame Konzepterstellung mit der Schule wichtig und sollten nachgewiesen werden.
Evaluation
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Antragstellende Träger bringen die grundsätzliche Bereitschaft zum Austausch mit. Alle geförderten Träger wirken aktiv am Monitoring mit. Die Träger verpflichten sich im Fall der Förderung zur Mitwirkung an einer Evaluation (Befragung von Zielgruppen und Trägern).
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Im Rahmen des Projektantrags verpflichten sich Träger zur Organisation und Umsetzung einer Evaluation in ihren Projekten. Die Evaluation wird von der DKJS gestellt und ist in verschiedenen Sprachen verfügbar. Sie umfasst eine Vorher- und eine Nachher-Befragung (jeweils etwa im Rahmen von 15 bis 30 Minuten), die sich an die Zielgruppe (sich aktiv am Projekt beteiligende Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene) richtet.
Alle Nachher-Befragungen müssen spätestens bis zum 16.10.2023 online eingehen oder postalisch an die DKJS auf den Weg gebracht werden. Insgesamt ausgenommen von der Evaluation sind alle Projekte der Förderphase 4.
Antworten auf häufige Fragen rund um die Kinder- und Jugendbefragungen in den FAQ zur Evaluation. Die Evaluation kann auch für die eigene Arbeit genutzt werden. Zusätzlich werden separate FAQ verfasst. Die Evaluation kann auch für die eigene Arbeit genutzt werden.