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Der lokale Zukunftsplan stellt im Wesentlichen ein Handlungskonzept dar, das auf einen festzulegenden räumlichen Geltungsbereich anzuwenden ist. Mit dem lokalen Zukunftsplan können sich Kommunen direkt um eine Förderung bewerben. Das heißt, der lokale Zukunftsplan und der inhaltliche Antragsteil sind identisch. Der lokale Zukunftsplan umfasst dabei die folgenden Module:
- Begründung für die Auswahl des räumlichen Geltungsbereiches (z. B. besonderer Handlungsbedarf hinsichtlich der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen)
- Darstellung der Ausgangssituation im festgelegten Geltungsbereich
- Ableitung von Bedarfen
- Formulierung von Zielen für den lokalen Zukunftsplan
- Darstellung einer Umsetzungskonzeption insbesondere im Hinblick auf die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und deren Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Planumsetzung und Entscheidungsfindung
Die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in alle relevanten Umsetzungsschritte des Vorhabens (Planungs-, Entwicklungs-, Entscheidungs- und Durchführungsprozesse) sind sicherzustellen. Es geht also bei der Umsetzung des lokalen Zukunftsplans auch darum, Kinder und Jugendliche aktiv zu beteiligen. Hierfür werden Sie im Antrag gebeten, darzustellen, wie und ggf. mit welchen Methoden Kinder und Jugendliche – insbesondere in Risikolagen – für die Umsetzung des lokalen Zukunftsplans angesprochen bzw. gewonnen werden sollen (z. B. aufsuchende Arbeit, Zukunfts-Workshops oder -konferenzen, Umfragen, Ansprache über soziale Medien, Sicherstellung durch permanente Ansprechperson für die Zielgruppe auf kommunaler Ebene).
Im lokalen Zukunftsplan soll für einen festzulegenden Sozialraum ein Handlungskonzept unter Berücksichtigung der Bedarfe und aufgestellten Zielsetzungen möglichst kohärent dargestellt werden. Dabei können Sie auch erste Angebotsideen skizzieren, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Entwicklung des lokalen Zukunftsplans vielleicht bereits eingebracht haben. Bitte gehen Sie in der Beschreibung des lokalen Zukunftsplans auch darauf ein, wie Sie Kinder/Jugendliche dabei unterstützen, Angebote aktiv zu gestalten und wie kommunale Beteiligungsstrukturen für Kinder/Jugendliche (weiter)entwickelt und verstetigt werden sollen.
Konkrete Projektideen (Angebote) sind dann auf Grundlage des lokalen Zukunftsplans gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen zu entwickeln, über deren Förderung der Zukunftsausschuss entscheidet.
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Nein. Falls Sie es können, dann gerne. Beim lokalen Zukunftsplan handelt es sich um ein Handlungskonzept, in dem keine einzelnen konkreten Angebote ausgeführt werden müssen. Angebote können im Laufe des Projektjahres erarbeitet und umgesetzt werden – sofern sie vom Zukunftsausschuss beschlossen wurden. Bereits bestehende Angebote können ergänzt und fortgesetzt – allerdings nicht ersetzt werden.
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Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 0 bis 27 Jahren, also auch Kleinstkinder unter 3 Jahren.
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Kinder und Jugendliche befinden sich in einer Risikolage, wenn eines oder mehr der folgenden Merkmale auf sie zutrifft: Kein Elternteil ist erwerbstätig, beide Elternteile sind gering qualifiziert (weniger als ISCED-3), das Haushaltseinkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, sie sind in staatlicher Obhut aufgewachsen oder darin befindlich, sie weisen diagnostizierte Beeinträchtigungen ihrer physischen oder psychischen Gesundheit auf, die sie längerfristig in Alltag, Schule, Ausbildung oder Arbeit einschränken.
Außerdem erkennen wir weitere Indikatoren an, die eine Risikolage für Kinder und Jugendliche implizieren. Dies trifft zu auf Kinder und Jugendliche mit einer Fluchtbiographie, mit delinquenten Verhalten und/ oder mit Anzeichen von Schulabsentismus.
Bei der Begründung der Risikolage können aber auch qualitative Daten genutzt werden, z. B. vorliegende Einschätzungen zum Sozialraum aus professioneller Erfahrung (mobile Jugendpflege, Quartiersmanagement, Berichte, Sozialraumanalysen).