Hier finden Sie Antworten zu Fragen, die häufig gestellt werden. Unsere FAQ werden von uns regelmäßig aktualisiert und auch erweitert.
Bitte beachten Sie, dass sich dieser FAQ-Leitfaden ausschließlich auf die Umsetzung im Rahmen von „Feld 2“ bezieht. (Stand Juni 2023)
Zukunftsplan und Sozialraum
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Der lokale Zukunftsplan stellt im Wesentlichen ein Handlungskonzept dar, das auf einen festzulegenden räumlichen Geltungsbereich anzuwenden ist. Mit dem lokalen Zukunftsplan können sich Kommunen direkt um eine Förderung bewerben. Das heißt, der lokale Zukunftsplan und der inhaltliche Antragsteil sind identisch. Der lokale Zukunftsplan umfasst dabei die folgenden Module:
- Begründung für die Auswahl des räumlichen Geltungsbereiches (z. B. besonderer Handlungsbedarf hinsichtlich der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen)
- Darstellung der Ausgangssituation im festgelegten Geltungsbereich
- Ableitung von Bedarfen
- Formulierung von Zielen für den lokalen Zukunftsplan
- Darstellung einer Umsetzungskonzeption insbesondere im Hinblick auf die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und deren Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Planumsetzung und Entscheidungsfindung
Die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in alle relevanten Umsetzungsschritte des Vorhabens (Planungs-, Entwicklungs-, Entscheidungs- und Durchführungsprozesse) sind sicherzustellen. Es geht also bei der Umsetzung des lokalen Zukunftsplans auch darum, Kinder und Jugendliche aktiv zu beteiligen. Hierfür werden Sie im Antrag gebeten, darzustellen, wie und ggf. mit welchen Methoden Kinder und Jugendliche – insbesondere in Risikolagen – für die Umsetzung des lokalen Zukunftsplans angesprochen bzw. gewonnen werden sollen (z. B. aufsuchende Arbeit, Zukunfts-Workshops oder -konferenzen, Umfragen, Ansprache über soziale Medien, Sicherstellung durch permanente Ansprechperson für die Zielgruppe auf kommunaler Ebene).
Im lokalen Zukunftsplan soll für einen festzulegenden Sozialraum ein Handlungskonzept unter Berücksichtigung der Bedarfe und aufgestellten Zielsetzungen möglichst kohärent dargestellt werden. Dabei können Sie auch erste Angebotsideen skizzieren, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Entwicklung des lokalen Zukunftsplans vielleicht bereits eingebracht haben. Bitte gehen Sie in der Beschreibung des lokalen Zukunftsplans auch darauf ein, wie Sie Kinder/Jugendliche dabei unterstützen, Angebote aktiv zu gestalten und wie kommunale Beteiligungsstrukturen für Kinder/Jugendliche (weiter)entwickelt und verstetigt werden sollen.
Konkrete Projektideen (Angebote) sind dann auf Grundlage des lokalen Zukunftsplans gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen zu entwickeln, über deren Förderung der Zukunftsausschuss entscheidet.
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Nein. Falls Sie es können, dann gerne. Beim lokalen Zukunftsplan handelt es sich um ein Handlungskonzept, in dem keine einzelnen konkreten Angebote ausgeführt werden müssen. Angebote können im Laufe des Projektjahres erarbeitet und umgesetzt werden – sofern sie vom Zukunftsausschuss beschlossen wurden. Bereits bestehende Angebote können ergänzt und fortgesetzt – allerdings nicht ersetzt werden.
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Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 0 bis 27 Jahren, also auch Kleinstkinder unter 3 Jahren.
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Kinder und Jugendliche befinden sich in einer Risikolage, wenn eines oder mehr der folgenden Merkmale auf sie zutrifft: Kein Elternteil ist erwerbstätig, beide Elternteile sind gering qualifiziert (weniger als ISCED-3), das Haushaltseinkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, sie sind in staatlicher Obhut aufgewachsen oder darin befindlich, sie weisen diagnostizierte Beeinträchtigungen ihrer physischen oder psychischen Gesundheit auf, die sie längerfristig in Alltag, Schule, Ausbildung oder Arbeit einschränken.
Außerdem erkennen wir weitere Indikatoren an, die eine Risikolage für Kinder und Jugendliche implizieren. Dies trifft zu auf Kinder und Jugendliche mit einer Fluchtbiographie, mit delinquenten Verhalten und/ oder mit Anzeichen von Schulabsentismus.
Bei der Begründung der Risikolage können aber auch qualitative Daten genutzt werden, z. B. vorliegende Einschätzungen zum Sozialraum aus professioneller Erfahrung (mobile Jugendpflege, Quartiersmanagement, Berichte, Sozialraumanalysen).
Zukunftsausschuss
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Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Es ist sinnvoll, wenn z. B. Eltern als Vertreter:innen oder aber auch die betreuenden pädagogischen (Fach-)Kräfte in Kita oder Krippe Teil des Zukunftsausschusses sind, da diese die Bedarfe der Kleinkinder am besten kennen. Zu beachten bleibt, dass Kinder die Stimmenmehrheit haben müssen und der Zukunftsausschuss zu über 50 % aus Kindern bestehen muss.
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Es gibt keine vorgegebene Mindest- oder Höchstanzahl. Der Zukunftsausschuss muss jedoch beratend handeln und arbeiten können und Kinder/Jugendliche müssen die Stimmenmehrheit haben (Ausschuss muss über die Hälfte aus Kindern/Jugendlichen bestehen). Wir empfehlen einen Zukunftsausschuss zwischen sechs und 15 Personen.
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Solche Fragen werden vom Zukunftsausschuss beantwortet. Er entscheidet z. B. darüber, ob Resilienz- und Persönlichkeitsförderung oder soziale Kompetenzen als Grundlagen für eine gesunde Entwicklung angesehen werden.
Umsetzung
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Ja, bestehende Strukturen und Netzwerke können für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ genutzt werden.
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Innerhalb der Projektlaufzeit sind mindestens fünf Angebote umzusetzen. Für ein Angebot sind dabei Ausgaben in Höhe von 500 bis maximal 30.000 Euro vorzusehen. Sollte sich abzeichnen, dass diese Anzahl nicht erreicht werden kann, ist der/die Zuwendungsempfänger:in verpflichtet, sich unverzüglich schriftlich und unter Darstellung der diesbezüglichen Gründe bei der Servicestelle zu melden.
Finanz- und zuwendungsrechtliche Fragen
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Die Ausgaben für die Angebote müssen mindestens 80 Prozent des Fördervolumens ausmachen. Für den organisatorischen Aufwand der Kommune bei Planung, Umsetzung sowie Nachweisführung wird eine Umsetzungspauschale in Höhe von bis zu 20 Prozent des jeweiligen verausgabten Fördervolumens gewährt. Mit der Umsetzungspauschale sind insofern die sächlichen als auch personellen Aufwendungen der Kommune für die Organisation abgegolten.
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Gemäß den Hinweisen zum Förderantrag kann das Fördervolumen pro Antrag maximal 150.000 Euro betragen. Für die einzelnen Angebote innerhalb des Antrags sind pro Angebot Ausgaben von grundsätzlich mindestens 500 Euro und grundsätzlich maximal 30.000 Euro vorzusehen. Während der Projektlaufzeit sind mindestens fünf Angebote umzusetzen. Insofern ist lediglich bei den Höchstförderbetrag von 150.000 Euro übersteigenden Ausgaben ein entsprechender Eigenanteil einzubringen.
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Unter Berücksichtigung der in den Hinweisen zum Förderantrag hinterlegten Prämissen ergibt sich rechnerisch eine Mindestsumme von 2.500 Euro (5 Angebote à 500 Euro).
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Nein. Angebote, die im laufenden Projektjahr entwickelt werden, müssen durch den Zukunftsausschuss beschlossen werden, bedürfen aber keiner gesonderten Bewilligung.
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Förderungen aus dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ sind getrennt von der Bundesförderung „Demokratie leben!“ aufzufassen. Die gleichzeitige Bezuschussung eines Angebots aus beiden Förderungen bzw. zusammen mit anderen Bundesförderungen ist auszuschließen.
Darüber hinaus können grundsätzlich weitere kommunale, private und/oder Landesmittel in Angebote einfließen, sofern sichergestellt wird, dass die Angebote im Rahmen der öffentlichen Darstellung eindeutig als Angebote des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ definiert werden.
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Nein, die finanziellen Mittel müssen grundsätzlich nicht durch die durchführende Stelle vorfinanziert werden. Nach Bewilligung sind die Fördermittel bedarfsgerecht anzufordern und jeweils innerhalb von 6 Wochen nach Zugang projektbezogen zu verausgaben.
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Hier gelten die kommunalen Vergaberegelungen vor Ort. Seitens des Bundesprogramms erfolgen keine darüberhinausgehenden Einschränkungen.
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Ja, Projekte, deren Förderung Ende 2022 ausgelaufen ist, können grundsätzlich über das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ weiterfinanziert werden, sofern diese mit den Zielen des Bundesprogramms vereinbar sind und sie vom Zukunftsausschuss beschlossen wurden.
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Wie bei allen anderen vorab zu beantragenden Förderungen gilt auch hier: Der:Die Antragstellende muss im Vorfeld planen, welche Ausgaben voraussichtlich entstehen werden oder könnten (= Kalkulation).
Des Weiteren ist eine Untersetzung der beabsichtigten Ausgaben nur nötig, wenn die antragstellende Kommune die Angebote selbst umsetzen möchte. Sollen alle Mittel weitergeleitet werden, gibt es die Positionen „Weiterleitung“ und „Umsetzungspauschale“, die neben dem jeweiligen Betrag nicht weiter untersetzt werden müssen.
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Es existiert bewusst kein abschließender diesbezüglicher Katalog. Im Rahmen des Zukunftsausschusses sollen die Kinder und Jugendlichen möglichst frei über Angebote im Bereich Bewegung, Kultur und Gesundheit entscheiden können. Aus diesen Entscheidungen leitet sich dann letztlich die zugehörige Ausgabenstruktur ab. Lediglich vollständig ausgeschlossen sind Neubauten (z. B. Errichtung neuer Sport- und Veranstaltungsplätze, Neubau von Kinder- und Jugendclubs). Zudem sind alle eventuell geplanten baulichen Leistungen (z. B. im Sinne der Wiederherrichtung, Erweiterung etc.) vorab mit der gsub mbH abzustimmen und von dieser freizugeben.
Darüber hinaus sind sämtliche organisatorischen und projektverwaltenden Tätigkeiten des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (sowohl Personal als auch Sachmittel) mit der Umsetzungspauschale abgegolten und können nicht als direkte Ausgaben geltend gemacht werden. -
Sofern bauliche Maßnahmen durch den Zukunftsausschuss beschlossen werden sollen, ist dies erst möglich, sobald die Bauleistung durch die Servicestelle freigegeben wurde. Dementsprechend senden Sie bitte eine entsprechende Anfrage an info@zukunftspaket.org inkl. einer detaillierten Darstellung des Angebots.
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Die Mittelanforderung erfolgt über das Web-Portal ProDaBa. Eine zugehörige Anleitung finden Sie zum Download unter https://www.das-zukunftspaket.de/meta/material-und-formulare/.
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Bei den Angeboten ist jeweils der lokale Ansatz zu beachten, der im Feld 2 zu verfolgen ist.
Die Angebote sollen einen sozialräumlichen Impact auf den geförderten Geltungsbereich aufweisen. Reisen bilden insofern dann einen guten Ansatz, wenn Kinder/Jugendliche davon im Sozialraum auch nachhaltig und längerfristig profitieren.
Programmkonzept
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Es sollen explizit keine zusätzlichen Beteiligungsstrukturen für Kinder/Jugendlichen vor Ort aufgebaut werden, sofern der bestehende Jugendgemeinderat die Funktion des lokalen Zukunftsausschusses übernehmen kann (oder Delegierte aus diesem Gremium); dazu ist Folgendes sicherzustellen:
- Der für den Zukunftsplan beantragte Sozialraum fällt unter die Zuständigkeit des Jugendgemeinderats (hat einen Bezug zu dem Geltungsbereich).
- Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren haben in dem Gremium eine Stimmenmehrheit.
- Das Gremium entscheidet über die Umsetzung eingereichter Angebotsideen.
- Ein (kommunaler) Vertreter/in (Zuwendungsempfänger) ist in dem Gremium und verfügt über ein Vetorecht.
Öffentlichkeitsarbeit
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Förderer dürfen nur im Rahmen der Förderlogoleiste oder des Förderwordings genannt werden. Bilden Sie bitte in Ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien – ob print oder digital – das Programmlogo sowie das Förderwording ab. Bei Social-Media-Posts (z. B. Instagram, Facebook, Twitter) ist nur das Programmlogo abzubilden.
Das Förderwording lautet:
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).Alternativ zum Förderwording können Sie auch die Förderlogoleiste abbilden, die Sie auf Nachfrage bei der Servicestelle erhalten (info@zukunftspaket.org).
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Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
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Das Programmlogo und die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie in der ProDaBa. Rufen Sie bitte hierfür über die Suche Ihren Antrag über Ihre ZKP-Nummer auf. Auf der Hinweisseite finden Sie die Materialien dann zum Download. Zudem können Sie unter dem folgenden Link unser ÖA- Kit für Kommunen downloaden:
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Materialien wie Plakate, Postkarten, Handzettel und Falter können Sie unter dem folgenden Link downloaden:
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Nein, das Logo des BMFSFJ muss auf Social Media nicht erscheinen. Bilden Sie jedoch bitte das Programmlogo ab.
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Nein, Sie benötigen keine weiteren Logos.
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Nein, die Förderlogoleiste muss nicht abgebildet werden. Es reicht aus, das Programmlogo abzubilden.
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Ja, sämtliche Produkte zur Bekanntmachung des geförderten Vorhabens sind vorab mit der Servicestelle abzustimmen. Bitte senden Sie uns Ihre Entwürfe (Flyer, Plakate, Banner und Broschüren) vor Veröffentlichung unter Angabe Ihrer ZKP-Nummer zur Freigabe an: info@zukunftspaket.org. Beachten Sie bitte auch die „Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen“.
Veröffentlichen Sie bitte Ihre Produkte, Arbeiten und Texte erst nach Freigabe durch die Servicestelle.
Generell muss auf jedem ÖA-Artikel das Programmlogo sowie das Förderwording oder die Förderlogoleiste abgebildet sein. Auf kleinen Werbeartikeln wie Stifte, USB-Sticks, etc. reicht es aus, das Programmlogo aufzudrucken.
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Social-Media-Posts (auf Instagram, Facebook, etc.) und Pressemitteilungen benötigen keine Freigabe durch die Servicestelle. Bitte senden Sie uns in diesem Fall Ihre ÖA-Artikel in digitaler Form für unsere Dokumentation im Nachgang zu.
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Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Übersicht über die geplanten Ausgaben, auf deren Grundlage wir dann über die Förderfähigkeit entscheiden.
Kontakt und weitere Informationen
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Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf dieser Webseite.
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Die Servicestelle Das Zukunftspaket ist mit der Koordinierung, der administrativen Umsetzung und dem Monitoring des Bundesprogramms beauftragt und bietet den beteiligten Vorhaben fachlich-inhaltliche und finanztechnische Beratung und Begleitung im Programmverlauf.
Kontakt
Telefonisch:
Fachlich-inhaltliche Beratung durch die Stiftung SPI: 030 - 390 634 830
Finanztechnische Beratung und Datenbank ProDaBa durch die gsub: 030 – 284 09 200
Technischer ProDaBa-Support: 030 – 544 533 731Servicezeiten: Mo, Di, Mi, Fr 9 bis 12 Uhr sowie Do 14 bis 17 Uhr
Per E-Mail: info@zukunftspaket.org