Als Kommune schaffen Sie die strukturellen Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche sich beteiligen können, zum Beispiel durch die ständige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Gremien und Berichten, Kinder- und Jugendfonds und Leitlinien.
Mit dem Zukunftspaket werden kommunale Beteiligungsstrukturen nachhaltig gefördert und ausgebaut. Aus dem Zukunftspaket können in 2023 kommunale Angebote gefördert werden – gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen geplant, entwickelt und umgesetzt.
Kommunen können bereits jetzt einen lokalen Zukunftsplan aufstellen und diesen ab 1. Dezember 2022 als Antrag einreichen.
Bei der Planerstellung sind von Anfang an Kinder und Jugendliche zu beteiligen: Fragen Sie sie, welche Bedarfe sie haben, idealerweise durch die Strukturen, die für die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune verantwortlich sind.
Folgende konkrete Arbeitsschritte sind auf kommunaler Ebene sicherzustellen:
- Sicherstellung des Zugangs und der Aktivierung von Kindern und Jugendlichen, die sich an der Programmumsetzung beteiligen wollen
- Einrichtung einer (niederschwellig) erreichbaren Ansprechperson für die Kinder und Jugendlichen, die deren enge Begleitung und Beratung vor Ort gewährleisten
- gemeinsame Entwicklung von Angebotsideen mit den Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit und auf Grundlage der Ziele des lokalen Zukunftsplans
- Einrichtung eines lokalen Zukunftsausschusses, in dem Kinder- und Jugendliche die Stimmen-Mehrheit eingeräumt wird und der über die Umsetzung eingebrachter Angebotsideen entscheidet
Informationen zum Umsetzungsschema Zukunftspaket (PDF-Dokument, 29.4 KB)
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Kommunen können ab 1. Dezember 2022 den Antrag (PDF-Dokument, 329.9 KB), der den lokalen Zukunftsplan beinhaltet, einreichen. Die Antragsverwaltung liegt bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub).
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Die Handlungsanleitung zum Antragsverfahren findet sich hier (PDF-Dokument, 1007.2 KB).
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Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie bei den Online-Informationsveranstaltungen, die am 29.11.2022 sowie am 07.12.2022 stattfinden. Hier geht’s zur Anmeldung.
- lesen Sie die Informationen zur Beteiligung der Zielgruppe (PDF-Dokument, 16.9 KB)
- Beteiligung an Informationsveranstaltungen ab Ende November
- Zielgruppe aktivieren und deren Bedarfe feststellen; Handlungsbedarfe für zu fördernden Sozialraum festlegen
- Lokalen Zukunftsplan bereits jetzt vorbereiten (unter Beteiligung der Zielgruppe) und Antrag stellen (im Dezember)
- Lokalen Zukunftsausschuss zusammenstellen, auf Stimmen-Mehrheit der Kinder und Jugendlichen achten
- Vor Ort eine für Kinder und Jugendliche niedrigschwellig erreichbare Ansprechperson/"Kümmerer“ installieren, die als Schnittstelle zwischen der Zielgruppe und der Kommune fungiert und die Programmumsetzung steuert
Informationen
Am 29.11.2022 fand die erste Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm ,,Das Zukunftspaket“ für Kommunen statt. Unter hoher Beteiligung von kommunalen Vertretern, sowohl von Jugendämtern und Kreisjugendämtern als auch von freien Trägern, wurden Fragen rund um das Förderprogramm sowie zu den notwendigen Vorbereitungsschritten zu Programmteilnahme und Antragsverfahren beantwortet. Für alle, die nicht teilnehmen konnten, steht die Aufzeichnung hier zum Nachschauen zur Verfügung.

Antrag stellen noch bis 31. Januar 2023

Kontakt & Beratung
Informationen für Kommunen gibt es via kommune@das-zukunftspaket.de sowie unter folgender kostenloser Hotline:
0800-6647766
Fragen von Kommunen beantwortet die Stiftung SPI.
Material
Bewerben Sie Das Zukunftspaket in Ihrer Kommune. Dazu finden Sie im Materialbereich Flyer, Poster und Postkarten, die wir Ihnen für den Offset- und Office-Druck zur Verfügung stellen.
Hier finden Sie auch alle weiteren Materialien, sowie Hinweise und Formulare zur Förderung.
Inspiration finden
Erste Projektideen und Informationen zum Projektantrag finden Sie hier.
Projektideen

© DKJS / Andi Weiland

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