FAQ für Kommunen

Wie ist die Risikolage von Kindern und Jugendlichen im Antrag zu begründen?

Kinder und Jugendliche befinden sich in einer Risikolage, wenn eines oder mehr der folgenden Merkmale auf sie zutrifft: Kein Elternteil ist erwerbstätig, beide Elternteile sind gering qualifiziert (weniger als ISCED-3), das Haushaltseinkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, sie sind in staatlicher Obhut aufgewachsen oder darin befindlich, sie weisen diagnostizierte Beeinträchtigungen ihrer physischen oder psychischen Gesundheit auf, die sie längerfristig in Alltag, Schule, Ausbildung oder Arbeit einschränken.

Außerdem erkennen wir weitere Indikatoren an, die eine Risikolage für Kinder und Jugendliche implizieren. Dies trifft zu auf Kinder und Jugendliche mit einer Fluchtbiographie, mit delinquenten Verhalten und/ oder mit Anzeichen von Schulabsentismus.

Bei der Begründung der Risikolage können aber auch qualitative Daten genutzt werden, z. B. vorliegende Einschätzungen zum Sozialraum aus professioneller Erfahrung (mobile Jugendpflege, Quartiersmanagement, Berichte, Sozialraumanalysen). 
 

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