Aus wie vielen Personen muss der Zukunftsausschuss bestehen?
Es gibt keine vorgegebene Mindest- oder Höchstanzahl. Der Zukunftsausschuss muss jedoch beratend handeln und arbeiten können und Kinder/Jugendliche müssen die Stimmenmehrheit haben (Ausschuss muss über die Hälfte aus Kindern/Jugendlichen bestehen). Wir empfehlen einen Zukunftsausschuss zwischen sechs und 15 Personen.