Müssen die ÖA-Artikel vor ihrer Veröffentlichung freigegeben werden?
Ja, sämtliche Produkte zur Bekanntmachung des geförderten Vorhabens sind vorab mit der Servicestelle abzustimmen. Bitte senden Sie uns Ihre Entwürfe (Flyer, Plakate, Banner und Broschüren) vor Veröffentlichung unter Angabe Ihrer ZKP-Nummer zur Freigabe an: info@zukunftspaket.org. Beachten Sie bitte auch die „Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen“.
Veröffentlichen Sie bitte Ihre Produkte, Arbeiten und Texte erst nach Freigabe durch die Servicestelle.
Generell muss auf jedem ÖA-Artikel das Programmlogo sowie das Förderwording oder die Förderlogoleiste abgebildet sein. Auf kleinen Werbeartikeln wie Stifte, USB-Sticks, etc. reicht es aus, das Programmlogo aufzudrucken.