Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, in Bezug auf das geförderte Projekt, sind vorab mit der Servicestelle abzustimmen.
Bei Vorstellung des geförderten Projekts in der Öffentlichkeit sowie bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z. B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen) ist in geeigneter Form auf die Förderung durch das BMFSFJ hinzuweisen.
Vor einer gleichzeitigen Benennung evtl. Sponsoren des Projektes und des BMFSF bei der Öffentlichkeitsarbeit, ist die Zustimmung der Servicestelle einzuholen.
-
Nein, das Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) muss nicht erscheinen. Unter dem folgenden Link können Sie Materialien wie, Plakate, Postkarten, Handzettel und Falter herunterladen: Material und Formulare – Das Zukunftspaket (das-zukunftspaket.de)
-
„Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).“
-
Nein, Sie benötigen keine weiteren Logos.
-
Das Programmlogo und die Hinweise zur ÖA finden Sie in der ProDaBa. Rufen Sie bitte hierfür über die Suche Ihren Antrag ZKP.02…. auf. Auf der Hinweisseite finden Sie die Materialien dann zum Download.
Zudem können Sie unter dem folgenden Link unseren ÖA- Kit für Kommunen downloaden: https://www.das-zukunftspaket.de/oea-kits
-
Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Übersicht über die geplanten Ausgaben, auf deren Grundlage wir dann über die Förderfähigkeit entscheiden.
-
Bitte senden Sie Presseartikel oder Flyer vor Veröffentlichung zur Freigabe an info@zukunftspaket.org. Beachten Sie bitte auch die „Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen“. Generell muss auf jedem ÖA-Artikel das Programmlogo sowie das Förderwording oder die Förderlogoleiste abgebildet sein. Auf kleinen Werbeartikeln wie Stifte, USB-Sticks, etc. reicht es aus, das Programmlogo aufzudrucken..