Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, in Bezug auf das geförderte Projekt, sind vorab mit der Servicestelle abzustimmen. 
Bei Vorstellung des geförderten Projekts in der Öffentlichkeit sowie bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z. B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen) ist in geeigneter Form auf die Förderung durch das BMFSFJ hinzuweisen.
Vor einer gleichzeitigen Benennung evtl. Sponsoren des Projektes und des BMFSF bei der Öffentlichkeitsarbeit, ist die Zustimmung der Servicestelle einzuholen.

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