Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, in Bezug auf das geförderte Projekt, sind vorab mit der Servicestelle abzustimmen.
Bei Vorstellung des geförderten Projekts in der Öffentlichkeit sowie bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z. B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen) ist in geeigneter Form auf die Förderung durch das BMFSFJ hinzuweisen.
Vor einer gleichzeitigen Benennung evtl. Sponsoren des Projektes und des BMFSF bei der Öffentlichkeitsarbeit, ist die Zustimmung der Servicestelle einzuholen.
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Förderer dürfen nur im Rahmen der Förderlogoleiste oder des Förderwordings genannt werden. Bilden Sie bitte in Ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien – ob print oder digital – das Programmlogo sowie das Förderwording ab. Bei Social-Media-Posts (z. B. Instagram, Facebook, Twitter) ist nur das Programmlogo abzubilden.
Das Förderwording lautet:
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).Alternativ zum Förderwording können Sie auch die Förderlogoleiste abbilden, die Sie auf Nachfrage bei der Servicestelle erhalten (info@zukunftspaket.org).
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Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
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Das Programmlogo und die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie in der ProDaBa. Rufen Sie bitte hierfür über die Suche Ihren Antrag über Ihre ZKP-Nummer auf. Auf der Hinweisseite finden Sie die Materialien dann zum Download. Zudem können Sie unter dem folgenden Link unser ÖA- Kit für Kommunen downloaden:
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Materialien wie Plakate, Postkarten, Handzettel und Falter können Sie unter dem folgenden Link downloaden:
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Nein, das Logo des BMFSFJ muss auf Social Media nicht erscheinen. Bilden Sie jedoch bitte das Programmlogo ab.
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Nein, Sie benötigen keine weiteren Logos.
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Nein, die Förderlogoleiste muss nicht abgebildet werden. Es reicht aus, das Programmlogo abzubilden.
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Ja, sämtliche Produkte zur Bekanntmachung des geförderten Vorhabens sind vorab mit der Servicestelle abzustimmen. Bitte senden Sie uns Ihre Entwürfe (Flyer, Plakate, Banner und Broschüren) vor Veröffentlichung unter Angabe Ihrer ZKP-Nummer zur Freigabe an: info@zukunftspaket.org. Beachten Sie bitte auch die „Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen“.
Veröffentlichen Sie bitte Ihre Produkte, Arbeiten und Texte erst nach Freigabe durch die Servicestelle.
Generell muss auf jedem ÖA-Artikel das Programmlogo sowie das Förderwording oder die Förderlogoleiste abgebildet sein. Auf kleinen Werbeartikeln wie Stifte, USB-Sticks, etc. reicht es aus, das Programmlogo aufzudrucken.
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Social-Media-Posts (auf Instagram, Facebook, etc.) und Pressemitteilungen benötigen keine Freigabe durch die Servicestelle. Bitte senden Sie uns in diesem Fall Ihre ÖA-Artikel in digitaler Form für unsere Dokumentation im Nachgang zu.
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Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Übersicht über die geplanten Ausgaben, auf deren Grundlage wir dann über die Förderfähigkeit entscheiden.