FAQ für Kommunen

Inwiefern ist in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung durch das BMFSFJ hinzuweisen?

Förderer dürfen nur im Rahmen der Förderlogoleiste oder des Förderwordings genannt werden. Bilden Sie bitte in Ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien – ob print oder digital – das Programmlogo sowie das Förderwording ab. Bei Social-Media-Posts (z. B. Instagram, Facebook, Twitter) ist nur das Programmlogo abzubilden.

Das Förderwording lautet:
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Alternativ zum Förderwording können Sie auch die Förderlogoleiste abbilden, die Sie auf Nachfrage bei der Servicestelle erhalten (info@zukunftspaket.org). 

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