Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Die Ausgaben für die Angebote müssen mindestens 80 Prozent des Fördervolumens ausmachen. Für den organisatorischen Aufwand der Kommune bei Planung, Umsetzung sowie Nachweisführung wird eine Umsetzungspauschale in Höhe von bis zu 20 Prozent des jeweiligen verausgabten Fördervolumens gewährt. Mit der Umsetzungspauschale sind insofern die sächlichen als auch personellen Aufwendungen der Kommune für die Organisation abgegolten.