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Die Ausgaben für die Angebote müssen mindestens 80 Prozent des Fördervolumens ausmachen. Für den organisatorischen Aufwand der Kommune bei Planung, Umsetzung sowie Nachweisführung wird eine Umsetzungspauschale in Höhe von bis zu 20 Prozent des jeweiligen verausgabten Fördervolumens gewährt. Mit der Umsetzungspauschale sind insofern die sächlichen als auch personellen Aufwendungen der Kommune für die Organisation abgegolten.
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Gemäß den Hinweisen zum Förderantrag kann das Fördervolumen pro Antrag maximal 150.000 Euro betragen. Für die einzelnen Angebote innerhalb des Antrags sind pro Angebot Ausgaben von grundsätzlich mindestens 500 Euro und grundsätzlich maximal 30.000 Euro vorzusehen. Während der Projektlaufzeit sind mindestens fünf Angebote umzusetzen. Insofern ist lediglich bei den Höchstförderbetrag von 150.000 Euro übersteigenden Ausgaben ein entsprechender Eigenanteil einzubringen.
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Unter Berücksichtigung der in den Hinweisen zum Förderantrag hinterlegten Prämissen ergibt sich rechnerisch eine Mindestsumme von 2.500 Euro (5 Angebote à 500 Euro).
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Nein. Angebote, die im laufenden Projektjahr entwickelt werden, müssen durch den Zukunftsausschuss beschlossen werden, bedürfen aber keiner gesonderten Bewilligung.
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Förderungen aus dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ sind getrennt von der Bundesförderung „Demokratie leben!“ aufzufassen. Die gleichzeitige Bezuschussung eines Angebots aus beiden Förderungen bzw. zusammen mit anderen Bundesförderungen ist auszuschließen.
Darüber hinaus können grundsätzlich weitere kommunale, private und/oder Landesmittel in Angebote einfließen, sofern sichergestellt wird, dass die Angebote im Rahmen der öffentlichen Darstellung eindeutig als Angebote des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ definiert werden.
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Nein, die finanziellen Mittel müssen grundsätzlich nicht durch die durchführende Stelle vorfinanziert werden. Nach Bewilligung sind die Fördermittel bedarfsgerecht anzufordern und jeweils innerhalb von 6 Wochen nach Zugang projektbezogen zu verausgaben.
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Hier gelten die kommunalen Vergaberegelungen vor Ort. Seitens des Bundesprogramms erfolgen keine darüberhinausgehenden Einschränkungen.
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Ja, Projekte, deren Förderung Ende 2022 ausgelaufen ist, können grundsätzlich über das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ weiterfinanziert werden, sofern diese mit den Zielen des Bundesprogramms vereinbar sind und sie vom Zukunftsausschuss beschlossen wurden.
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Wie bei allen anderen vorab zu beantragenden Förderungen gilt auch hier: Der:Die Antragstellende muss im Vorfeld planen, welche Ausgaben voraussichtlich entstehen werden oder könnten (= Kalkulation).
Des Weiteren ist eine Untersetzung der beabsichtigten Ausgaben nur nötig, wenn die antragstellende Kommune die Angebote selbst umsetzen möchte. Sollen alle Mittel weitergeleitet werden, gibt es die Positionen „Weiterleitung“ und „Umsetzungspauschale“, die neben dem jeweiligen Betrag nicht weiter untersetzt werden müssen.
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Es existiert bewusst kein abschließender diesbezüglicher Katalog. Im Rahmen des Zukunftsausschusses sollen die Kinder und Jugendlichen möglichst frei über Angebote im Bereich Bewegung, Kultur und Gesundheit entscheiden können. Aus diesen Entscheidungen leitet sich dann letztlich die zugehörige Ausgabenstruktur ab. Lediglich vollständig ausgeschlossen sind Neubauten (z. B. Errichtung neuer Sport- und Veranstaltungsplätze, Neubau von Kinder- und Jugendclubs). Zudem sind alle eventuell geplanten baulichen Leistungen (z. B. im Sinne der Wiederherrichtung, Erweiterung etc.) vorab mit der gsub mbH abzustimmen und von dieser freizugeben.
Darüber hinaus sind sämtliche organisatorischen und projektverwaltenden Tätigkeiten des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (sowohl Personal als auch Sachmittel) mit der Umsetzungspauschale abgegolten und können nicht als direkte Ausgaben geltend gemacht werden. -
Sofern bauliche Maßnahmen durch den Zukunftsausschuss beschlossen werden sollen, ist dies erst möglich, sobald die Bauleistung durch die Servicestelle freigegeben wurde. Dementsprechend senden Sie bitte eine entsprechende Anfrage an info@zukunftspaket.org inkl. einer detaillierten Darstellung des Angebots.
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Die Mittelanforderung erfolgt über das Web-Portal ProDaBa. Eine zugehörige Anleitung finden Sie zum Download unter https://www.das-zukunftspaket.de/meta/material-und-formulare/.
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Bei den Angeboten ist jeweils der lokale Ansatz zu beachten, der im Feld 2 zu verfolgen ist.
Die Angebote sollen einen sozialräumlichen Impact auf den geförderten Geltungsbereich aufweisen. Reisen bilden insofern dann einen guten Ansatz, wenn Kinder/Jugendliche davon im Sozialraum auch nachhaltig und längerfristig profitieren.