Müssen die finanziellen Mittel durch die durchführende Stelle (z. B. Jugendamt) vorfinanziert werden?
Nein, die finanziellen Mittel müssen grundsätzlich nicht durch die durchführende Stelle vorfinanziert werden. Nach Bewilligung sind die Fördermittel bedarfsgerecht anzufordern und jeweils innerhalb von 6 Wochen nach Zugang projektbezogen zu verausgaben.