Können im Rahmen des Zukunftspakets Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder andere Gelder als Drittmittel eingesetzt werden (z. B. wenn die Gesamtausgaben 150.000 Euro überschreiten)?
Förderungen aus dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ sind getrennt von der Bundesförderung „Demokratie leben!“ aufzufassen. Die gleichzeitige Bezuschussung eines Angebots aus beiden Förderungen bzw. zusammen mit anderen Bundesförderungen ist auszuschließen.
Darüber hinaus können grundsätzlich weitere kommunale, private und/oder Landesmittel in Angebote einfließen, sofern sichergestellt wird, dass die Angebote im Rahmen der öffentlichen Darstellung eindeutig als Angebote des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ definiert werden.