Wenn die Angebote bei Antragstellung noch nicht feststehen und auch erst gemeinsam mit dem Zukunftsausschuss entwickelt werden sollen, wie kann dann die Höhe der Förderung jetzt bereits bestimmt werden?
Wie bei allen anderen vorab zu beantragenden Förderungen gilt auch hier: Der:Die Antragstellende muss im Vorfeld planen, welche Ausgaben voraussichtlich entstehen werden oder könnten (= Kalkulation).
Des Weiteren ist eine Untersetzung der beabsichtigten Ausgaben nur nötig, wenn die antragstellende Kommune die Angebote selbst umsetzen möchte. Sollen alle Mittel weitergeleitet werden, gibt es die Positionen „Weiterleitung“ und „Umsetzungspauschale“, die neben dem jeweiligen Betrag nicht weiter untersetzt werden müssen.