Wird es im Programmfeld 2 noch ein Nachrückverfahren geben?
Die Antragstellung für Kommunen endete am 31.01.2023. Es gab großes Interesse an dem Programmfeld 2 und zahlreiche Anträge sind eingegangen. Auf Grund der großen Nachfrage wird es kein Nachrückverfahren im Programmfeld 2 geben.