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Die Antragstellung für Kommunen endete am 31.01.2023. Es gab großes Interesse an dem Programmfeld 2 und zahlreiche Anträge sind eingegangen. Auf Grund der großen Nachfrage wird es kein Nachrückverfahren im Programmfeld 2 geben.
Die Antragstellung für Kommunen endete am 31.01.2023. Es gab großes Interesse an dem Programmfeld 2 und zahlreiche Anträge sind eingegangen. Auf Grund der großen Nachfrage wird es kein Nachrückverfahren im Programmfeld 2 geben.