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Ja, bestehende Strukturen und Netzwerke können für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ genutzt werden.
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Innerhalb der Projektlaufzeit sind mindestens fünf Angebote umzusetzen. Für ein Angebot sind dabei Ausgaben in Höhe von 500 bis maximal 30.000 Euro vorzusehen. Sollte sich abzeichnen, dass diese Anzahl nicht erreicht werden kann, ist der/die Zuwendungsempfänger:in verpflichtet, sich unverzüglich schriftlich und unter Darstellung der diesbezüglichen Gründe bei der Servicestelle zu melden.