FAQ für Kommunen

Der Projektantrag gründet auf den Bedarfserhebungen von den vorhandenen Beteiligungsinstrumenten, Jugendgemeinderat, Kinder- und Jugendgipfel, Schülerumfragen. Reicht der Jugendgemeinderat aus oder muss ein zusätzlicher Zukunftsausschuss gegründet werden?

Es sollen explizit keine zusätzlichen Beteiligungsstrukturen für Kinder/Jugendlichen vor Ort aufgebaut werden, sofern der bestehende Jugendgemeinderat die Funktion des lokalen Zukunftsausschusses übernehmen kann (oder Delegierte aus diesem Gremium); dazu ist Folgendes sicherzustellen:

  • Der für den Zukunftsplan beantragte Sozialraum fällt unter die Zuständigkeit des Jugendgemeinderats (hat einen Bezug zu dem Geltungsbereich).
  • Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren haben in dem Gremium eine Stimmenmehrheit.
  • Das Gremium entscheidet über die Umsetzung eingereichter Angebotsideen.
  • Ein (kommunaler) Vertreter/in (Zuwendungsempfänger) ist in dem Gremium und verfügt über ein Vetorecht.

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