Kann sich der Sozialraum auch auf einen gesamten Landkreis oder auf mehrere Kommunen beziehen?
Es ist kein Ausschlusskriterium, wenn der Sozialraum einen gesamten Landkreis oder mehrere Kommunen einschließt. Allerdings ist dies nicht im eigentlichen Programmsinne (Sozialraum = Aktionsraum von Kindern und Jugendlichen). Wenn sich Angebote auf den gesamten Landkreis oder auf mehrere Kommunen verteilen, können sie nur bedingt Wirkung auf den Aktionsraum der Kinder und Jugendlichen entfalten. Dennoch sind Anträge für ganze Landkreise oder mehrere Kommunen grundsätzlich zulässig.