Was ist, wenn die Empfänger:innenquote (SGB II) der Kinder unter 15 Jahren oder die Unterbeschäftigungsquote U25 für meine Kommune/meinen Landkreis nicht erhöht ist?
Eine „nur“ durchschnittliche oder unterdurchschnittliche Quote von Kindern und Jugendlichen im SGB II-Bezug oder Unterbeschäftigungsquote U25 in Ihrer Kommune/Ihrem Landkreis stellt kein Ausschlusskriterium dar und wird auch nicht „sanktioniert“. Hinweise darauf, dass in der Kommune Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenslagen wohnen bzw. sich aufhalten, können auch durch andere Indikatoren angezeigt werden.