FAQ für Kommunen

Können sich auch mehrere Fachbereiche einer Kommune bewerben oder müssen sie sich gemeinsam mit einem Lokalen Zukunftsplan bewerben?

Vorrangig antragberechtigt ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit der Organisationseinheit (= Fachbereich), die für die Kinder- und Jugendbeteiligung verantwortlich ist. Mit Genehmigung durch diese Organisationseinheit können grundsätzlich auch andere Fachbereiche zusätzlich einen jeweiligen Antrag stellen. Da ein begrenztes Gesamtförderbudget für das Programm existiert, behalten sich die Programmverantwortlichen im Sinne einer gleichmäßigen regionalen Verteilung vor, ggf. zunächst nur einen (oder zwei) Förderanträge zu bewilligen. Daher ist es u. U. empfehlenswert, dass sich die an der Programmteilnahme interessierten Organisationseinheiten einer Kommune/eines Landkreises abstimmen und prüfen, ob sie gemeinsam einen oder zwei Anträge stellen.

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