FAQ für Kommunen

Können sich auch freie Träger oder kreisangehörige Gemeinden für Feld 2 bewerben?

Träger der freien Jugendhilfe sind nur antragsberechtigt, wenn der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sie mit der Beantragung und Umsetzung des Zukunftspakets in Feld 2 direkt beauftragt hat. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe allein nicht zur Antragstellung in Feld 2 des Zukunftspakets berechtigt. (Diese Träger können eine Förderung in Feld 1b beantragen.) Bitte legen Sie daher im Rahmen der Registrierung bzw. Bitte um Freischaltung eine entsprechende Bestätigung seitens des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vor, aus denen die Betrauung mit den programmbezogenen Aufgaben im Rahmen des Zukunftspakets und insofern auch mit der Umsetzung des Zukunftsplans hervorgeht.

Kreisangehörige Gemeinden benötigen ebenso eine schriftliche Genehmigung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit oben genanntem Inhalt. Diese Genehmigung kann auch für alle kreisangehörigen Gemeinden in einem gesammelten Schreiben erfolgen. 

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