Wie erfolgt die Auswahl von freien Trägern durch die Kommune?
Im Rahmen des Bundesprogramms existieren keine Regelungen dazu, wie die Auswahl von freien Trägern durch die Kommune zu erfolgen hat. Es gelten die von der Kommune dafür festgelegten Regelungen. Kurz gesagt: Die Entscheidung obliegt der Gebietskörperschaft.