Die Antragsphase ist sehr knapp angesetzt. Vor allem bei kleinen und mittleren Kommunen/Jugendämtern ist diese sehr schwer zu realisieren.
Die Antragsfrist von acht Wochen ist sehr großzügig bemessen. In vergleichbaren Antragsverfahren stehen häufig nur 4 bis 5 Wochen zur Verfügung. Es handelt sich um ein einstufiges Antragsverfahren. Für den Antrag ist eine möglichst detaillierte Darstellung der (geplanten) Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen zu erbringen. Eine ausgearbeitetes Umsetzungskonzept der einzelnen Angebote und ihrer Finanzierung ist jedoch explizit nicht notwendig. Mit der Antragstellung ist lediglich darzulegen, dass Kinder/Jugendliche in die Planungen zumindest indirekt (beispielsweise über eine Befragung oder eine aktuell vorliegende Studie) einbezogen wurden und ein Bedarf der Kinder/Jugendlichen für einen Sozialraum skizziert werden kann. Dazu ist explizit nicht verpflichtend, die AG freie Träger nach § 78 vorab miteinzubeziehen (das sollte im Umsetzungsprozess geschehen). Sie erhalten als Kommune durch die Förderung ein Budget, über das im Rahmen der Programmziele (Hinweise zum Förderantrag) und in Abstimmung mit der Zielgruppe (Zukunftsausschuss) flexibel verfügt werden kann.