Um eine gute bundesweite Verteilung der Projekte im Zukunftspaket sicherzustellen, werden die Fördermittel auf alle Bundesländer verteilt. Hierzu gibt es in der ersten Antragsphase Länderkontingente. So sollen auch kleinere Bundesländer die Chance haben, Fördermittel aus dem Zukunftspaket zu erhalten.
Erste Antragsphase mit Länderkontingenten
Seit dem 22. Februar 2024 läuft die erste Antragsphase im Zukunftspaket. In dieser Phase ist für jedes Bundesland ist ein bestimmter Anteil an Fördermitteln reserviert. Je mehr Menschen unter 27 Jahren im jeweiligen Bundesland leben, umso höher ist das jeweilige Kontingent. Hier geht es zur Übersicht über die Länderkontingente (PDF-Dokument, 182.9 KB) in den einzelnen Bundesländern. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Zweite Antragsphase ohne Länderkontingente
Am 15. April 2024 startet die zweite Antragsphase, in der es keine Länderkontingente mehr gibt. Ab diesem Zeitpunkt können alle noch verfügbaren Mittel von allen jungen Menschen aus allen Bundesländern beantragt werden. Die Antragstellung ist fortlaufend über das Jahr hinweg möglich, bis die Mittel ausgeschöpft sind.
Antragstellung für Projekte im Saarland
Aktuell gibt es schon so viele Anträge aus dem Saarland, dass das Länderkontingent erschöpft ist. Ab dem 15. April 2024 können wieder Anträge für Projekte in diesem Bundesland gestellt werden. Kinder und Jugendliche aus dem Saarland können sich jedoch bereits jetzt in unserer digitalen Sprechstunde zum Zukunftspaket informieren und an ihrem Projekt arbeiten.