Das Zukunftspaket 2024: Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt

05.02.2024

Ein Mädchen am Schlagzeug

© Shutterstock/Ground Picture

Auch in diesem Jahr haben Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland die Möglichkeit, mitzumischen und mitzugestalten: Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit wird in 2024 fortgesetzt. Dabei stehen junge Menschen im Mittelpunkt, die eigene Projektideen initiieren, planen und mit Unterstützung eines lokalen Trägers umsetzen.  

Bei einer Info-Veranstaltung am 5. Februar 2024 konnten sich Träger rund um Das Zukunftspaket 2024 informieren: Welche Projekte sind förderfähig? Wann können Anträge eingereicht werden? Und welche Beratungsformate und Veranstaltungen sind geplant? Die Aufzeichnung der Info-Veranstaltung finden Sie hier.
 

Welche Projekte sind förderfähig? 

Es werden Einzelprojekte in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit gefördert, die Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre mit Unterstützung durch antragsberechtigte Träger umsetzen. Dabei liegt die Projektentwicklung und -umsetzung bei einer Gruppe von mindestens drei jungen Menschen. Förderfähige Projekte sind sozialraumorientiert. Sie reagieren auf Bedarfe, die Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt identifizieren und stoßen Veränderungen an.  

Welche Rolle spielen Träger? 

Bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Projekte kooperieren junge Menschen mit einem lokalen Träger. Der Träger stellt den Förderantrag und achtet darauf, dass die formalen Anforderungen des Zukunftspakets eingehalten werden.  

Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland (z. B. Stiftungen, eingetragene Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, freie Schulen). 

Der Weg zur Antragstellung 

  1. Junge Menschen nehmen an einer digitalen Sprechstunde teil und erhalten einen Projektsteckbrief. 
  2. Kinder und Jugendliche füllen den Projektsteckbrief aus. 
  3. In einem Beratungsgespräch besprechen junge Menschen ihren Projektsteckbrief mit dem Team der DKJS und erhalten eine ID für die Antragstellung. 
  4. Kinder und Jugendliche finalisieren ihren Projektsteckbrief.  
  5. Der Träger registriert die Projektgruppe in der ProDaBa und bearbeitet den Antrag gemeinsam mit den jungen Menschen. 
  6. Der Träger stellt den Antrag fertig und reicht ihn ein.  

Die wichtigsten Termine im Überblick 

Digitale Sprechstunden für Kinder und Jugendliche

Ab dem 15. Februar 2024 können sich Vertreter:innen von Projektgruppen zu ihren Ideen beraten lassen (bis zu 20 Teilnehmer:innen pro Sprechstunde). 

Erste Antragsphase

Ab dem 22. Februar 2024 können Kinder- und Jugendgruppen gemeinsam mit einem lokalen Träger Fördermittel beantragen. Die erste Antragsphase endet, wenn die vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind. 

Zweite Antragsphase

Die zweite Antragsphase beginnt am 15. April 2024 und dauert so lange an, bis die Mittel ausgeschöpft sind. 

Projektstart

Der frühestmögliche Projektbeginn ist am 25. März 2024. 

Jetzt weitersagen

Weisen Sie Kinder und Jugendliche in Ihrem Umfeld gern auf die Möglichkeit hin, Fördermittel für ihre Projekte zu beantragen! 

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