Internationaler Kindertag: Kinderrechte in Sicht?

01.06.2023

Zwei Mädchen in einem Boot aus Pappe schauen in die Ferne

© Shutterstock/Matva

Am 1. Juni wird in über 30 Staaten der Internationale Kindertag gefeiert. Er soll Anlass sein, die Bedürfnisse von Kindern ins Bewusstsein zu rücken. Doch die Verankerung von Kinderrechten braucht einen langem Atem, wie die Geschichte zeigt. 

Anlässlich des Internationalen Kindertages im vergangenen Jahr sagte Bundesjugendministerin Lisa Paus, die Zeit sei reif, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Denn darauf hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag geeinigt. Doch bisher scheiterte die Verabschiedung des entsprechendes Gesetzesvorschlags, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig ist. 

Bereits seit 1992 wird darüber diskutiert, Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern. Seit dem Jahr gilt in Deutschland die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Sie besteht aus 54 Artikeln und definiert soziale, wirtschaftliche, politische, bürgerliche und kulturelle Rechte von Kindern. Im Mittelpunkt stehen vier Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, Kindeswohlvorrang und das Beteiligungsrecht. Letzteres heißt, dass Kinder und Jugendliche bei staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen sind und ihre Meinung dem Alter und der Reife entsprechend berücksichtigt werden muss. 
 

Vom Kindertag zu Kinderrechten 

1925 kamen 54 Vertreter:innen verschiedener Staaten bei der Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder zusammen und verabschiedeten die Genfer Erklärung zum Schutze der Kinder. Anschließend führten viele Länder einen Kindertag ein. 

Auch der Weltkindertag soll an Kinderrechte erinnern. Dieser wird in mehr als 145 Ländern begangen. Eingeführt hatte ihn die Vollversammlung der Vereinten Nationen, die 1954 UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) mit der Ausrichtung beauftragte. Ziele waren unter anderem, das Engagement für die Rechte von Kindern zu fördern und die öffentliche Verpflichtung von Regierungen, die Arbeit von UNICEF zu unterstützten. 

1959 verabschiedete die Generalversammlung der UN einstimmig die „Erklärung der Rechte des Kindes“. Diese war jedoch nicht völkerrechtlich bindend. 1979 erklärte die UN das Jahr zum Internationalen Jahr des Kindes. In dem Kontext setzte die UN eine Kommission ein, die eine Kinderrechtskonvention erarbeiten sollte. 

Bis zum „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ dauerte es weitere 10 Jahre: Am 20. November 1989 verabschiedete die UN-Vollversammlung das völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen. Seitdem gilt dieser Tag als Internationaler Tag der Kinderrechte. 

„Wer früh mitbestimmen kann, fühlt sich als Teil der Gesellschaft“

Auch wenn die Kinderrechte im Grundgesetz bisher nicht festgeschrieben sind: Ideen, Engagement und eine strukturell verankerte Kinder- und Jugendpartizipation sind gewollt und viele Beteiligte setzen sich vor Ort mit Leidenschaft ein, um diese umzusetzen. Das zeigen die Zukunftspläne von Kommunen, die Projekte von Kindern und Jugendlichen sowie von Trägern im Zukunftspaket. 

In einem Interview zum Internationalen Kindertag stellt Peggy Eckert, Expertin bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, einzelne Projekte aus dem Zukunftspaket vor. Das Interview ist auf der Website der Bundesregierung erschienen.

Weitere Vorhaben von jungen Menschen, Trägern und Kommunen sind in unserer interaktiven Landkarte verzeichnet:

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