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Antragsphase für junge Menschen und Träger startet: Jetzt beraten lassen

23.01.2023

© Shutterstock/khak

Beratung und Begleitung junger Menschen in allen Projektphasen 

Das Zukunftspaket bietet jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahre die Möglichkeit, ihre eigenen Projektideen umzusetzen. Dabei führen sie ihr Projekt von der Planung bis zum Abschluss selbst durch. Mit ihren Projekten verändern die Jugendgruppen etwas für sich und andere junge Menschen und geben ihnen die Chance, selbst mitzumachen. Das Team der Jugendberatung unterstützt sie dabei. Es ist über ein Kontaktformular oder die kostenlose Hotline 0800 6647766 montags bis freitags von 15 bis 17 Uhr erreichbar.
 

Anträge für Projekte junger Menschen ab 1. Februar einreichen

Ab dem 1. Februar 2023 können Kinder und Jugendliche gemeinsam mit einem antragsberechtigten Träger einen Förderantrag stellen. Die Antragstellung ist für Jugendprojekte bis zum 15. September 2023 durchgängig möglich.
 

Erste Antragsphase für Träger startet am 1. Februar

Das Zukunftspaket richtet sich auch an Träger, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Projekte in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit auf die Beine stellen wollen. Sie erhalten Beratungen, Qualifizierungen und eine Förderung, um den Heranwachsenden die Unterstützung zu geben, die sie für ihre Projekte benötigen. Ab dem 1. Februar 2023 können Träger Fördermittel aus dem Zukunftspaket beantragen. 

Anträge für Trägerprojekte können in drei Zeiträumen eingereicht werden:

  • vom 1. bis 22. Februar 2023,
  • vom 20. März bis 3. April 2023 und
  • vom 8. bis 26. Mai 2023.

Eine Förderentscheidung für Trägerprojekte fällt spätestens 4 Wochen nach Ende des jeweiligen Antragszeitraums. Anträge, die außerhalb der Zeiträume eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Projekte müssen spätestens zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Individuelle Beratungstermine für Träger 

In unseren Videosprechstunden informieren wir jeweils bis zu 20 Träger rund um die Förderbedingungen und die Antragstellung im Zukunftspaket. Falls sich Träger zum Konzept eines geplanten Projektes, zum Finanzplan oder zu den Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen individuell beraten lassen wollen, können sie sich für einen halbstündigen Beratungstermin anmelden. Hier geht’s zur Terminübersicht.
 

Antragstellung für Kommunen nur noch bis 31. Januar 2023 möglich

Auch Kommunen, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote planen und umsetzen möchten, sind antragsberechtigt. Die Antragsphase für Kommunen endet am 31. Januar 2023. Mehr erfahren Sie hier.
 

Material und Tipps rund um die Antragstellung

Egal, ob ein Fußballturnier, ein Jugendkulturfestival oder ein Gemeinschaftsgarten: Um Trägern und jungen Menschen die Antragstellung zu erleichtern, haben wir verschiedene Materialien zusammengestellt:

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