Antragsphase für junge Menschen gestartet: Jetzt beraten lassen

22.02.2024

© DKJS/Caro Kadatz

Ob Fußballturnier, Jugendkulturfestival, Escape Game oder Gemeinschaftsgarten: Das Zukunftspaket lädt Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren ein, mit ihren Ideen und ihrer Motivation ihr Umfeld aktiv zu gestalten und zu verändern. Der Fokus liegt dabei klar auf der direkten Beteiligung junger Menschen.

Die Antragstellung ist für Kinder- und Jugendprojekte ab sofort möglich.

Beratung und Begleitung junger Menschen

Seit dem 15. Februar können sich Kinder und Jugendliche über die Website des Zukunftspakets für digitale Sprechstunden anmelden. In den Sprechstunden beantworten unsere Berater:innen alle Fragen zum Zukunftspaket. Anschließend füllen die Kinder und Jugendlichen einen Steckbrief zu ihrer Projektidee aus. In einem weiteren Beratungstermin unterstützt das Berater:innen-Team die jungen Menschen dabei, ihren Steckbrief fertigzustellen und ihren Antrag vorzubereiten. 

Jetzt Anträge für Projekte von jungen Menschen einreichen

Ab jetzt können die jungen Menschen ihre Förderanträge bei der Servicestelle Das Zukunftspaket einreichen. Seit dem 22. Februar 2024 ist die Antragstellung möglich. Die erste Antragsphase läuft bis zum 15. April 2024. Danach folgt eine zweite Antragsphase. 

Um eine angemessene Verteilung der bewilligten Projekte im Bundesgebiet zu gewährleisten, gibt es in der ersten Antragsphase Länderkontingente: Innerhalb dieser Kontingente werden die Projektmittel im Windhundverfahren vergeben. In der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024 ist die Länderkontingentierung aufgehoben. 

Welche Projekte sind förderfähig? Welche Rolle spielen Träger? Und wie läuft die Antragstellung? Das lesen Sie hier:

Jetzt weitersagen

Weisen Sie Kinder und Jugendliche in Ihrem Umfeld gern auf die Möglichkeit hin, Fördermittel für ihre Projekte zu beantragen! 

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