FAQ für Träger

Sind nur außerunterrichtliche Projekte förderfähig?

Ja, es dürfen nur außerunterrichtliche Projekte gefördert werden.  

Geförderte Projekte können aber in enger Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden. Schulunterricht ist nicht förderfähig. Förderfähige Angebote müssen deshalb vom Schulunterricht strikt abgegrenzt werden. Die verwendeten Begriffe (z. B. „außerunterrichtlich“, „Curriculum“, „Stundentafel“) sind landesrechtlich unterschiedlich definiert.   

Für durch Das Zukunftspaket geförderte Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen gilt:  

Das Projekt ist als zusätzliches, außerunterrichtliches Angebot konzipiert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:  

  • Das Projekt ist weder Bestandteil der (vom jeweiligen Land) festgelegten Stundentafel des Regelunterrichts noch Bestandteil des (vom jeweiligen Land) finanzierten Ganztagsschulbetriebs. Die Durchführung eines Projekts am Vor- oder Nachmittag ist zulässig (Freistellung vom Unterricht), solange der zugunsten des Projekts versäumte Unterricht an anderer Stelle nachgearbeitet wird.    
  • Die Projektinhalte sind nicht im Kerncurriculum bzw. im Lehrplan des jeweiligen Landes vorgeschrieben.  
  • Die Teilnahme am Projekt fließt nicht in die Notengebung ein.  

Träger des Projekts kann sowohl der Schulträger selbst, der Träger des Ganztags oder auch ein außerschulischer Träger sein. Grundsätzlich gilt, dass die Projektidee nachweislich von Kindern und/oder Jugendlichen stammt und das Projektvorhaben nicht vom (Schul-)Träger initiiert ist.  

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