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Ja, es dürfen nur außerunterrichtliche Projekte gefördert werden.
Geförderte Projekte können aber in enger Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden. Schulunterricht ist nicht förderfähig. Förderfähige Angebote müssen deshalb vom Schulunterricht strikt abgegrenzt werden. Die verwendeten Begriffe (z. B. „außerunterrichtlich“, „Curriculum“, „Stundentafel“) sind landesrechtlich unterschiedlich definiert.
Für durch Das Zukunftspaket geförderte Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen gilt:
Das Projekt ist als zusätzliches, außerunterrichtliches Angebot konzipiert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Das Projekt ist weder Bestandteil der (vom jeweiligen Land) festgelegten Stundentafel des Regelunterrichts noch Bestandteil des (vom jeweiligen Land) finanzierten Ganztagsschulbetriebs. Die Durchführung eines Projekts am Vor- oder Nachmittag ist zulässig (Freistellung vom Unterricht), solange der zugunsten des Projekts versäumte Unterricht an anderer Stelle nachgearbeitet wird.
- Die Projektinhalte sind nicht im Kerncurriculum bzw. im Lehrplan des jeweiligen Landes vorgeschrieben.
- Die Teilnahme am Projekt fließt nicht in die Notengebung ein.
Träger des Projekts kann sowohl der Schulträger selbst, der Träger des Ganztags oder auch ein außerschulischer Träger sein. Grundsätzlich gilt, dass die Projektidee nachweislich von Kindern und/oder Jugendlichen stammt und das Projektvorhaben nicht vom (Schul-)Träger initiiert ist.
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Nein. Die Projekte dürfen in den Räumen einer Schule stattfinden, aber nicht im Rahmen des Unterrichts. Wenn die Schule außerhalb des Unterrichts Räume zur Verfügung stellt, können dort ebenfalls Projekte stattfinden. Grundsätzlich gilt, dass die Projektidee nachweislich von Kindern und/oder Jugendlichen stammt und das Projektvorhaben nicht vom (Schul-)Träger initiiert ist.
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Ja. AGs, die außerhalb des Regelunterrichts stattfinden, gehören zum außerunterrichtlichen Bereich.
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Alle postalisch fristgerecht eingereichten Förderanträge werden durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung mit dem Ziel, die inhaltlich besten Anträge auszuwählen, bewertet. Wichtige Kriterien hierbei sind, dass die Vorhaben Kindern und Jugendlichen einen möglichst hohen Grad an Beteiligung ermöglichen und im Antrag deutlich wird, welchen Entscheidungs- und Mitbestimmungsspielraum Kinder und Jugendliche im Rahmen des Projektes haben. Zum anderen ist das Ziel des Programms, insbesondere die Projekte zu fördern, die Kinder und/oder Jugendliche in Risikolagen erreichen. Darüber hinaus ist selbstverständlich relevant, ob das ganze Vorhaben realistisch geplant und gut nachvollziehbar beschrieben ist.
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Nein. Komplette Klassenfahrten können nicht gefördert werden, da es sich hierbei um gängige schulische Veranstaltungen handelt.
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Nein. Komplette Projekt- oder Wandertage können nicht gefördert werden, da es sich hierbei um gängige schulische Veranstaltungen handelt. Sollten Kinder und Jugendliche jedoch eine Projektidee haben, die sie im Rahmen von Projekt- oder Wandertagen realisieren wollen, ist ein Projektantrag möglich. Wichtig ist, dass ihr Projekt nicht das reguläre Angebot eines Projekt- oder Wandertages ersetzt, sondern es ergänzt. Bitte beachten Sie auch, dass ein Projekt nicht im Unterricht stattfinden oder ihn ersetzen darf. Grundsätzlich gilt, dass die Projektidee nachweislich von Kindern und/oder Jugendlichen stammt und das Projektvorhaben nicht vom (Schul-)Träger initiiert ist.