Müssen Führungszeugnisse der Betreuenden vorgelegt werden?
Alle Personen, die im Rahmen der Projektumsetzung Kinder und/oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder einen vergleichbaren Kontakt haben, müssen Ihnen vor Projektbeginn ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII zur Einsichtnahme vorlegen, das bei Projektbeginn nicht älter als drei Monate ist. Sollte dies im Ausnahmefall aufgrund der Kurzfristigkeit des Projekt-beginns nicht möglich sein, sollten sie Ihnen eine schriftliche Erklärung vorlegen, dass gegen sie keine Verurteilungen aufgrund der in § 72a SGB VIII genannten Straftaten vorliegen.