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Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht (Bericht zur Umsetzung und Zielerreichung) und einem Finanzbericht (zahlenmäßiger Nachweis mit tabellarischer Belegliste). Dafür sind die von der gsub mbH bereitgestellten Formulare zu nutzen. Das Hochladen von Belegen ist grundsätzlich auf eine Stichprobe beschränkt.
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Die Position „Vergabe von Aufträgen“ kann genutzt werden, wenn für die Projektumsetzung Dienst- und/oder Lieferleistungen in Anspruch genommen werden sollen.
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Alle Personen, die im Rahmen der Projektumsetzung Kinder und/oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder einen vergleichbaren Kontakt haben, müssen Ihnen vor Projektbeginn ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII zur Einsichtnahme vorlegen, das bei Projektbeginn nicht älter als drei Monate ist. Sollte dies im Ausnahmefall aufgrund der Kurzfristigkeit des Projekt-beginns nicht möglich sein, sollten sie Ihnen eine schriftliche Erklärung vorlegen, dass gegen sie keine Verurteilungen aufgrund der in § 72a SGB VIII genannten Straftaten vorliegen.
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Nein. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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Die Projekte dürfen in Räumen einer Schule stattfinden, aber nicht im Rahmen des Unterrichts. Wenn die Schule außerhalb des Unterrichts Räume zur Verfügung stellt, können dort ebenfalls Projekte stattfinden.