FAQ für Träger

Was ist im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu beachten?

Bilden Sie bitte in Ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien – ob print oder digital – das Programmlogo sowie das Förderwording ab.  Bei Social-Media-Posts – z. B. Instagram, Facebook, X (vormals Twitter) – ist nur das Programmlogo abzubilden. 

Bitte beachten Sie, dass das BMFSFJ-Logo nur im Rahmen der Förderlogoleiste oder des Förderwordings genannt werden darf. 

Cookies und Datenschutz

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