Was ist im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu beachten?
Bilden Sie bitte in Ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien – ob print oder digital – das Programmlogo sowie das Förderwording ab. Bei Social-Media-Posts – z. B. Instagram, Facebook, X (vormals Twitter) – ist nur das Programmlogo abzubilden.
Bitte beachten Sie, dass das BMFSFJ-Logo nur im Rahmen der Förderlogoleiste oder des Förderwordings genannt werden darf.