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Bilden Sie bitte in Ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien – ob print oder digital – das Programmlogo sowie das Förderwording ab. Bei Social-Media-Posts – z. B. Instagram, Facebook, X (vormals Twitter) – ist nur das Programmlogo abzubilden.
Bitte beachten Sie, dass das BMFSFJ-Logo nur im Rahmen der Förderlogoleiste oder des Förderwordings genannt werden darf. -
Bei Social-Media-Postings muss nur das Programmlogo eingefügt werden. Auf das Förderwording und die Förderlogoleiste können Sie verzichten.
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Das Förderwording lautet:
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
Alternativ zum Förderwording können Sie auch die Förderlogoleiste abbilden, die Sie auf Nachfrage von der Servicestelle Das Zukunftspaket erhalten (info@zukunftspaket.org). -
Das Programmlogo und die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie in der ProDaBa. Rufen Sie bitte hierfür über die Suche Ihren Antrag über Ihre ZKP-Nummer auf. Auf der Hinweisseite finden Sie die Materialien dann zum Download. Unsere Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit enthalten einen Direktlink zu unserem ÖA-Kit mit weiteren Materialien.
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Auf Produkte wie Taschen, Kleidungsstücke, Kugelschreiber, USB-Sticks, Schlüsselanhänger und andere Werbeartikel muss nur das Programmlogo gedruckt werden. Auf das Förderwording und die Förderlogoleiste kann verzichtet werden.
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Es müssen nur Kommunikationsmittel durch die Servicestelle Das Zukunftspaket freigegeben werden, auf denen die Förderlogoleiste abgebildet ist. Die Entwürfe sind der Servicestelle vor ihrer Veröffentlichung unter Angabe der ZKP-Nummer mit Bitte zur Freigabe an info@zukunftspaket.org zu senden.
Enthalten Kommunikationsmittel lediglich das Programmlogo und das Förderwording, müssen Sie sie nicht vorab durch die Servicestelle freigeben lassen. Wir bitten Sie in diesem Fall jedoch, die Produkte nach der Veröffentlichung zu Dokumentationszwecken an info@zukunftspaket.org zu senden. -
Nein. Pressemitteilungen und Social-Media-Posts benötigen keine Freigabe durch die Servicestelle Das Zukunftspaket. Bitte senden Sie uns Ihre Beiträge im Nachgang in digitaler Form für unsere Dokumentation zu.
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Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Übersicht über die geplanten Ausgaben. Auf dieser Grundlage entscheiden wir dann über die Förderfähigkeit.