FAQ für Träger

Müssen die Materialien vor ihrer Veröffentlichung freigegeben werden?

Es müssen nur Kommunikationsmittel durch die Servicestelle Das Zukunftspaket freigegeben werden, auf denen die Förderlogoleiste abgebildet ist. Die Entwürfe sind der Servicestelle vor ihrer Veröffentlichung unter Angabe der ZKP-Nummer mit Bitte zur Freigabe an info@zukunftspaket.org zu senden. 

Enthalten Kommunikationsmittel lediglich das Programmlogo und das Förderwording, müssen Sie sie nicht vorab durch die Servicestelle freigeben lassen. Wir bitten Sie in diesem Fall jedoch, die Produkte nach der Veröffentlichung zu Dokumentationszwecken an info@zukunftspaket.org zu senden. 

Cookies und Datenschutz

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