Können zur Begleitung der Gruppen Personalkosten des Trägers abgerechnet werden? Wenn ja, in welchem Umfang?
Ja. Projektbezogene Personalausgaben sind in dem für die Umsetzung des beantragten Projekts erforderlichen Umfang förderfähig. Eine Bewertung erfolgt anhand des konkreten Förderantrags. Falls die antragstellende Organisation überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird, gilt das sogenannte Besserstellungsverbot.