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Ja. Sofern sie zur Umsetzung des Projekts erforderlich sind, sind Ausgaben für die Verpflegung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen grundsätzlich förderfähig.
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Grundsätzlich muss die Förderung wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Die Höhe der erforderlichen Ausgaben wird im Hinblick auf die zu erreichenden Projektziele bewertet. Ein bestimmtes Verhältnis von Ausgaben zu Teilnehmer:innen gibt das Bundesprogramm jedoch nicht vor.
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Ja. Projektbezogene Personalausgaben sind in dem für die Umsetzung des beantragten Projekts erforderlichen Umfang förderfähig. Eine Bewertung erfolgt anhand des konkreten Förderantrags. Falls die antragstellende Organisation überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird, gilt das sogenannte Besserstellungsverbot.
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Ja. Für indirekte Ausgaben wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben gewährt. Diese wird bei der Antragsstellung automatisch berechnet.
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Ja. Die indirekten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt sind mit der Verwaltungspauschale in Höhe von 7 Prozent abgegolten. Alle darüberhinausgehenden direkten Projektausgaben sind in tatsächlicher Höhe zu beantragen und abzurechnen.
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Die Art, der Umfang und die Erforderlichkeit jeder Vergütung einer personellen Leistung ist im Rahmen des Förderantrags darzustellen. Rein pauschale Vergütungen sind nicht förderfähig. Für jede aus Fördermitteln gezahlte Vergütung ist eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe der Vergütung und die zu erbringende Leistung, sowie ein Nachweis über die tatsächlich erbrachte Leistung erforderlich.
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Nein, eine Vergütung personeller Leistungen von Mitgliedern der Projektgruppe ist nicht vorgesehen und wird im Rahmen des Bundesprogramms als nicht förderfähig bewertet.
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Nein. Das Projekt ist für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen generell kostenfrei zu gestalten. Somit können auch keine Beiträge von Teilnehmer:innen erhoben werden.
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Abhängig vom Auftragswert der zu vergebenden Leistung sind die im Bewilligungsbescheid enthaltenen Vergabeverfahren einzuhalten.
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Projektbezogene Anschaffungen im Wert von mehr als 800 Euro (netto) sind separat zu inventarisieren. Über den Verbleib der Gegenstände entscheidet der Fördermittelgeber nach Ende des Durchführungszeitraums.