FAQ für Träger

Können durch das Vorhaben indirekt verursachte Ausgaben geltend gemacht werden?

Ja. Für indirekte Ausgaben wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben gewährt. Diese wird bei der Antragsstellung automatisch berechnet.

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