Wird die Zahlung von Aufwandsentschädigungen oder Ehrenamtspauschalen gefördert?
Die Art, der Umfang und die Erforderlichkeit jeder Vergütung einer personellen Leistung ist im Rahmen des Förderantrags darzustellen. Rein pauschale Vergütungen sind nicht förderfähig. Für jede aus Fördermitteln gezahlte Vergütung ist eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe der Vergütung und die zu erbringende Leistung, sowie ein Nachweis über die tatsächlich erbrachte Leistung erforderlich.