Wie leiten sich die Länderkontingente her?
Die Länderkontingente errechnen sich aus den jeweiligen Bevölkerungsanteilen der im Bundesland gemeldeten Personen unter 27 Jahren (mit Stand vom 31. Dezember 2022) an allen Personen, die in dieser Altersgruppe in der Bundesrepublik gemeldet sind. Um eine regionale Verteilung über das gesamte Bundesgebiet sicherzustellen, werden die Anträge in der ersten Antragsphase in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs nur innerhalb der Länderkontingente bewilligt (für jedes Bundesland ist ein Kontingent „reserviert“). Die Bewilligung erfolgt bis zur Ausschöpfung des Länderkontingents. Die Länderkontingentierung entfällt mit dem Start der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024.