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Das Antragsverfahren startet am 22. Februar 2024. Eine Antragstellung ist bis zur Ausschöpfung des Gesamtförderbudgets möglich.
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Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal ProDaBa (Projektdatenbank). Sofern Ihre Organisation noch nicht in der ProDaBa registriert ist, nehmen Sie bitte die Registrierung gemäß dieser Anleitung (PDF-Dokument)vor.
Sofern Ihre Organisation (aufgrund der Beteiligung an anderen Förderprogrammen) bereits in der ProDaBa registriert ist, nehmen Sie bitte keine erneute Registrierung vor, sondern wenden Sie sich mit der Bitte um Freischaltung für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ per E-Mail an info@zukunftspaket.org.
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Die Antragstellung erfolgt in elektronischer Form in der Projektdatenbank ProDaBa im sogenannten „Windhundverfahren“. Das bedeutet, dass die Prüfung und Bewilligung der Anträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres postalischen Eingangs erfolgt. Es gibt zwei Antragsphasen. Die erste Antragsphase endet entweder mit der Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel oder mit dem Start der zweiten Antragsphase. Die zweite Antragphase endet frühestens mit Verausgabung aller zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Projekts zu stellen. Eine Förderung bereits begonnener Vorhaben ist nicht möglich. Mit der Bewilligung werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2024.
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Die erste Antragsphase startet am 22. Februar 2024. Hierfür werden 70 Prozent der Gesamtmittel zur Verfügung gestellt. Die erste Antragsphase ist zusätzlich durch einen „Länderverteilungsschlüssel“ eingehegt, d. h. förderfähige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Posteingangs bewilligt, bis das pro Bundesland zur Verfügung stehende Kontingent ausgeschöpft ist. Die Länderkontingente werden auf Grundlage der länderspezifischen Bevölkerungsanteile von unter 27-Jährigen an allen in Deutschland lebenden jungen Menschen unter 27 Jahren errechnet. Ist eines der Länderkontingente erschöpft, werden Anträge, die in der ersten Antragsphase für das betreffende Bundesland eingehen, entsprechend abgelehnt – mit dem Hinweis, dass die Ablehnung aus dem erschöpften Länderkontingent resultiert. In der zweiten Antragsphase ist die Länderkontingentierung aufgehoben und es besteht die erneute Förderchance – der Antrag kann erneut eingereicht werden. Die Höhe des jeweiligen Kontingents pro Bundesland finden Sie hier (PDF-Dokument). Die erste Antragsphase endet ggf. mit der Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel.
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Am 15. April 2024 startet die zweite Antragsphase, in der die Länderkontingentierung aufgehoben ist. Förderfähige Anträge werden bundeslandunabhängig chronologisch nach Antragseingang bis zur Ausschöpfung des Gesamtkontingents bewilligt.
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Die Bewertung der Anträge erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Nach dem Einreichen des Antrags in der ProDaBa erfolgt eine unabhängige inhaltliche Prüfung des Vorhabens durch die Servicestelle Das Zukunftspaket. „Windhundverfahren“ bedeutet: Die Anträge werden nach dem Datum ihres Posteingangs geprüft und bewilligt, sofern die fachliche und zuwendungsrechtliche Förderfähigkeit vorliegt. Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, stoppt das Antragsverfahren und es können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden. Das bedeutet, dass der Faktor „Zeit“ in der Bewertung eine wichtige Rolle spielt. Eine zügige Antragstellung ist also von Vorteil.
Dem voraussichtlich unterschiedlichen Erfahrungsstand der einzelnen Projektgruppen wird Rechnung getragen, indem die Kinder und Jugendlichen bei der Antragstellung durch einen Träger vor Ort unterstützt werden und die Projektgruppen eine dem Antragsverfahren vorgeschaltete Beratung (mindestens zwei Termine) wahrnehmen müssen. Die ersten digitalen Gruppensprechstunden starten am 15. Februar 2024, die individuellen Beratungsgespräche für einzelne Projektgruppen starten am 22. Februar 2024.
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Das Windhundprinzip ermöglicht eine sukzessive Prüfung und Bewilligung von Anträgen bereits während des Antragsverfahrens und ist damit eindeutig schneller als „konventionelle“ Antragsverfahren. Ein zügiger Programmstart, den nur das Windhundverfahren sicherstellen kann, ermöglicht den Projektgruppen, die Programmlaufzeit zu nutzen, um positive Wirkungen für die Zielgruppe zu entfalten.
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Nein. Am 22. Februar 2024 beginnt die erste Antragsphase, für die 70 Prozent der Gesamtmittel zur Verfügung gestellt werden. In der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024 stehen mindestens 30 Prozent der Gesamtmittel sowie eventuell noch nicht gebundene Mittel aus der ersten Antragsphase zur Verfügung.
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Falls Drittmittel in die Finanzierung des Vorhabens eingebracht werden sollen, fügen Sie bitte die entsprechende Zusage des Drittmittelgebers bei.
Falls Personalausgaben beantragt werden und Sie als Zuwendungsempfänger dem Besserstellungsverbot unterliegen, fügen Sie für die abzurechnenden Stellen bzw. Stellenanteile bitte die ausgefüllte Anlage „Stellenbeschreibung/Vergleichsrechnung“ bei.
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Die Länderkontingente errechnen sich aus den jeweiligen Bevölkerungsanteilen der im Bundesland gemeldeten Personen unter 27 Jahren (mit Stand vom 31. Dezember 2022) an allen Personen, die in dieser Altersgruppe in der Bundesrepublik gemeldet sind. Um eine regionale Verteilung über das gesamte Bundesgebiet sicherzustellen, werden die Anträge in der ersten Antragsphase in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs nur innerhalb der Länderkontingente bewilligt (für jedes Bundesland ist ein Kontingent „reserviert“). Die Bewilligung erfolgt bis zur Ausschöpfung des Länderkontingents. Die Länderkontingentierung entfällt mit dem Start der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024.
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Die Übersicht über die Länderkontingente in der ersten Antragsphase finden Sie hier (PDF-Dokument).
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Im Antragsprozess nehmen Sie eine beratende Rolle ein und arbeiten zusammen mit den Kindern und/oder Jugendlichen deren Projektidee weiter aus. Die Projektgruppe füllt als Vorbereitung zur Antragstellung einen sogenannten „Projekt-Steckbrief“ aus, der die Grundlage für das Ausfüllen des Antragsformulars ist. Es kann sein, dass die Gruppe Hilfestellung von Ihnen benötigt, z. B. bei der Ausformulierung der Projektziele und Indikatoren oder bei der Finanzplanung. Wenn der Projekt-Steckbrief fertig ausgefüllt ist und die Gruppe damit in der Beratung des Zukunftspakets war, stellen Sie den Förderantrag. Dazu übertragen Sie die Inhalte und ggf. vorgenommene Anpassungen aus dem Projekt-Steckbrief ins Antragsformular in der Datenbank ProDaBa. Bitte dokumentieren Sie im Antragsformular kurz, falls es mit der Projektgruppe abgestimmte inhaltliche Änderungen und/oder Weiterentwicklungen des Projekt-Steckbriefs gibt. Bitte vermeiden Sie Anpassungen, die über sprachlich-stilistische Änderungen hinausgehen, ohne sie mit der Projektgruppe zu besprechen. Den finalen Antrag geben Sie bitte der Projektgruppe zur Kenntnis, bevor Sie ihn abschicken.
Weitere Informationen zu Ihrer Rolle als Träger finden Sie hier.