Wie erfolgt die Bewertung der Anträge?
Die Bewertung der Anträge erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Nach dem Einreichen des Antrags in der ProDaBa erfolgt eine unabhängige inhaltliche Prüfung des Vorhabens durch die Servicestelle Das Zukunftspaket. „Windhundverfahren“ bedeutet: Die Anträge werden nach dem Datum ihres Posteingangs geprüft und bewilligt, sofern die fachliche und zuwendungsrechtliche Förderfähigkeit vorliegt. Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, stoppt das Antragsverfahren und es können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden. Das bedeutet, dass der Faktor „Zeit“ in der Bewertung eine wichtige Rolle spielt. Eine zügige Antragstellung ist also von Vorteil.
Dem voraussichtlich unterschiedlichen Erfahrungsstand der einzelnen Projektgruppen wird Rechnung getragen, indem die Kinder und Jugendlichen bei der Antragstellung durch einen Träger vor Ort unterstützt werden und die Projektgruppen eine dem Antragsverfahren vorgeschaltete Beratung (mindestens zwei Termine) wahrnehmen müssen. Die ersten digitalen Gruppensprechstunden starten am 15. Februar 2024, die individuellen Beratungsgespräche für einzelne Projektgruppen starten am 22. Februar 2024.