FAQ für Träger

Wann startet die erste Antragsphase?

Die erste Antragsphase startet am 22. Februar 2024. Hierfür werden 70 Prozent der Gesamtmittel zur Verfügung gestellt. Die erste Antragsphase ist zusätzlich durch einen „Länderverteilungsschlüssel“ eingehegt, d. h. förderfähige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Posteingangs bewilligt, bis das pro Bundesland zur Verfügung stehende Kontingent ausgeschöpft ist. Die Länderkontingente werden auf Grundlage der länderspezifischen Bevölkerungsanteile von unter 27-Jährigen an allen in Deutschland lebenden jungen Menschen unter 27 Jahren errechnet. Ist eines der Länderkontingente erschöpft, werden Anträge, die in der ersten Antragsphase für das betreffende Bundesland eingehen, entsprechend abgelehnt – mit dem Hinweis, dass die Ablehnung aus dem erschöpften Länderkontingent resultiert. In der zweiten Antragsphase ist die Länderkontingentierung aufgehoben und es besteht die erneute Förderchance – der Antrag kann erneut eingereicht werden. Die Höhe des jeweiligen Kontingents pro Bundesland finden Sie hier (PDF-Dokument). Die erste Antragsphase endet ggf. mit der Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel. 

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