Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt in elektronischer Form in der Projektdatenbank ProDaBa im sogenannten „Windhundverfahren“. Das bedeutet, dass die Prüfung und Bewilligung der Anträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres postalischen Eingangs erfolgt. Es gibt zwei Antragsphasen. Die erste Antragsphase endet entweder mit der Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel oder mit dem Start der zweiten Antragsphase. Die zweite Antragphase endet frühestens mit Verausgabung aller zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Projekts zu stellen. Eine Förderung bereits begonnener Vorhaben ist nicht möglich. Mit der Bewilligung werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2024.