Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe sowie Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Das heißt zum Beispiel (gemeinnützige) Vereine oder GmbHs, Fördervereine von Schulen und Kitas oder auch Schulen in Form des Schulträgers.