Können im Rahmen des Zukunftspakets Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder andere Gelder als Drittmittel eingesetzt werden (z. B. wenn die Gesamtausgaben von 30.000 Euro überschritten werden)?
Nein. Förderungen aus dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ sind getrennt von der Bundesförderung „Demokratie leben!“ aufzufassen. Die gleichzeitige Bezuschussung eines Projekts aus beiden Förderungen bzw. zusammen mit anderen Bundesförderungen ist auszuschließen.
Darüber hinaus können grundsätzlich weitere kommunale, private und/oder Landesmittel in Projekte einfließen, sofern sichergestellt wird, dass die Projekte im Rahmen der öffentlichen Darstellung eindeutig als Angebote des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ definiert werden.